Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Juni 21, 2013 21:38 - noch keine Kommentare

Europarat bezieht Stellung gegen Tracking und Überwachung im Internet

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterstützt Datenschutzforderungen

[datensicherheit.de, 21.06.2013] Europa werde gemeinhin mit der Europäischen Union (EU) gleichgesetzt, tatsächlich existiere aber mit dem 1949 gegründeten Europarat eine Organisation, die sich der europäischen Zusammenarbeit widmet, betont der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar. Während sich die aus der Montan-Union und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft hervorgegangene EU erst in den letzten Jahren – vor allem in den Beschlüssen zum „Vertrag von Lissabon“ – zu einer Werte- und Grundrechtegemeinschaft entwickelt habe, habe dies von Anfang an im Mittelpunkt der Arbeit des Europarats gestanden.
Mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit anderen Regelungen, etwa der Konvention zum Datenschutz (Übereinkommen 108 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten vom 28. Januar 1981) habe der Europarat „Maßstäbe zur Gewährleistung von Grundrechten“ gesetzt, so Schaar. Er hält es deshalb für bemerkenswert, dass das Ministerkomitee des Europarats am 11. Juni 2013 eine Erklärung verabschiedet hat, mit der auf die Gefahren für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie durch digitales Tracking und andere Überwachungstechnologien aufmerksam gemacht wird.
Es sei bestimmt nur ein Zufall, dass der Beschluss fast zeitgleich mit dem Bekanntwerden des umfassenden Internet-Überwachungsprogramm „PRISM“ des US-Geheimdienstes NSA getroffen wurde. Besonders hervorgehoben worden seien in der Erklärung die Risiken einer Gesetzgebung, die eine umfassende Überwachung der Bürger erlaubt. Die Neigung zur Einschränkung der Privatsphäre habe mit dem technologischen Fortschritt und den damit verbundenen Möglichkeiten stark zugenommen. Zudem rufe das Ministerkomitee in Erinnerung, dass die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Achtung der Privatsphäre aus Artikel 8 der Europäischen Konvention für Menschenrechte nicht darauf beschränkt sei, Eingriffe in die Privatsphäre zu unterlassen, sondern auch eine Verpflichtung zum aktiven Schutz der Privatsphäre vor Eingriffen durch nicht-staatliche Akteure umfasse. Vor diesem Hintergrund fordere das Ministerkomitee die Mitgliedstaaten dazu auf, sicherzustellen, dass staatliche Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden den Anforderungen der europäischen und internationalen Menschenrechtsinstrumente genügen. Rechtswidrige Überwachung und Tracking im Cyberspace könnten zum Beispiel strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Übrigen würden die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, auch im Verhältnis zu Drittstaaten die Risiken der Datenverarbeitung im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Einführung von Exportkontrollmaßnahmen in Bezug auf Überwachungstechnologien in Erwägung zu ziehen, um zu verhindern, dass diese Technologien missbraucht und die Standards zum Schutz der Privatsphäre unterlaufen werden.
Durch diese Minister-Erklärung habe der Europarat wieder einmal seiner „Vorreiterrolle beim Schutz der Privatsphäre“ gerecht werden können. Schaar begrüßt diese Erklärung und unterstützt die Forderungen.



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