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Aktuelles, Experten - Mittwoch, März 24, 2021 19:47 - noch keine Kommentare
Bestandsdaten: Auskunft nur mit den Vorgaben aus Karlsruhe
Deutscher Anwaltverein fordert, dass Auskunft über Bestandsdaten an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden endlich stimmig geregelt wird
[datensicherheit.de, 24.03.2021] Laut einer aktuellen Meldung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) behandelt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft am 24. März 2021. Die vom Bundestag Ende Januar 2021 beschlossene Neuregelung habe im Bundesrat die erforderliche Mehrheit verfehlt. Der DAV warnt nach eigenen Angaben davor, „dass der Gesetzesentwurf hinter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zurückbleibt“. Der Gesetzgeber sollte kein Gesetz beschließen, von dem von Anfang an weiterlesen…
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