Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Januar 11, 2022 17:05 - noch keine Kommentare
LUCA-App: Staatsanwaltschaft Mainz nutzte Kontaktdaten für Ermittlungen
LfDI RLP Dieter Kugelmann leitet aufsichtsrechtliche Verfahren wegen unzulässiger Verwendung von Daten aus der LUCA-App ein
[datensicherheit.de, 11.01.2022] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) hat nach eigenen Angaben davon Kenntnis erlangt, „dass die Staatsanwaltschaft Mainz zusammen mit der lokalen Polizeibehörde und dem örtlichen Gesundheitsamt über die ,LUCA‘-App erfasste Kontaktdaten von Besuchern einer Mainzer Gastwirtschaft zu Ermittlungszwecken erhoben und genutzt hat“ – es seien umgehend aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet worden.
Eindeutige Rechtslage zur datenschutzrechtlich unzulässigen Abfrage und Nutzung der LUCA-App-Daten…
Der LfDI RLP möchte demnach insbesondere die Umstände geklärt wissen, welche ungeachtet der eindeutigen Rechtslage zu der „datenschutzrechtlich unzulässigen Abfrage und Nutzung“ der ausschließlich zu Infektionsschutzzwecken erfassten Kontaktdaten geführt haben. Entsprechende Informationsersuchen seien bereits versendet worden.
Hintergrund sei ein Vorfall aus dem November 2021: „Nachdem vor einer Mainzer Gastwirtschaft ein 39-jähriger Mann mit schwersten Kopfverletzungen aufgefunden wurde, ersuchten die zuständigen Strafermittlungsbehörden das Gesundheitsamt um Bereitstellung der über die ,LUCA‘-App von dem Betreiber der Gastwirtschaft zu dem vermuteten Tatzeitpunkt erfassten Kontaktdaten.“
Gesundheitsamt hat Daten übermittelt, welche auf Anfrage vom LUCA-App-Betreiber zur Verfügung gestellt wurden
Das Gesundheitsamt sei dieser Aufforderung nachgekommen und habe die Daten von 21 Personen übermittelt, welche der Behörde auf Anfrage von dem App-Betreiber zur Verfügung gestellt worden seien. Die Betroffenen seien dann von der Polizei kontaktiert und zu dem Vorfall befragt worden. Mittlerweile hätten die beteiligten Behörden die Unzulässigkeit der erfolgten Datenverarbeitung eingeräumt.
„Für mich ist es zunächst einmal besorgniserregend, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Gesundheitsamt die bereits vor einiger Zeit geänderte Rechtslage im Infektionsschutzgesetz und damit zusammenhängende datenschutzrechtliche Bestimmungen offensichtlich nicht kannten oder sich darüber hinweg gesetzt haben“, so der Kommentar des LfDI RLP, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, zu diesem Vorfall.
Vorgehen im LUCA-App-Fall erschüttert Vertrauen der Bürger in Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns
Aus § 28a Abs. 4 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes gehe eindeutig hervor, dass zum Zwecke des Infektionsschutzes erfasste Kontaktdaten lediglich zur Kontaktnachverfolgung verarbeitet werden dürften und eine anderen Zwecken dienende Datenverwendung unzulässig sei.
Professor Kugelmann warnt: „Das Vorgehen erschüttert das Vertrauen der Bürger in die Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns und ist gerade in Zeiten einer die Gesellschaft als Ganzes herausfordernden ,Pandemie‘ das völlig falsche Signal.“ Er kündigt an, nach Aufklärung des Sachverhaltes die Ausübung sämtlicher ihm datenschutzrechtlich zur Verfügung stehender Befugnisse zu prüfen.
Aktuelles, Experten - Sep 13, 2024 0:52 - noch keine Kommentare
eco kommentiert geplante Ausweitung der Kompetenzen für Sicherheitsbehörden
weitere Beiträge in Experten
- Lokal angepasste Warnkonzepte: Leitfaden für Praktiker der Warnung vorgestellt
- Smarte Geräte: IT-Sicherheit in Deutschland neben Benutzerfreundlichkeit entscheidendes Kaufkriterien
- Zoom: Videokonferenzdienst erhielt IT-Sicherheitskennzeichen des BSI
- 18.09.2024: Web-Seminar zu IT-Sicherheitsstrategien für cloud-basierte und hybride Geschäftsprozesse
- BfDI-Amtsantritt: Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider benennt Schwerpunkte ihres Wirkens
Aktuelles, Branche - Sep 14, 2024 0:17 - noch keine Kommentare
SANS Institute gibt eBook zur Cloud-Sicherheit heraus
weitere Beiträge in Branche
- Hacker-Gruppe Earth Preta nutzt neue Cyber-Angriffsmethoden
- Smarte Kleidung als IT-Sicherheitsrisiko: Wenn Techwear zur Hackwear wird
- NIS-2-Richtlinie: Kommunikation ist mehr als Erfüllung der Meldepflicht an Behörden
- Geplante Aufgaben in Windows: Neue Cyber-Bedrohung zielt auf deren Missbrauch
- NIS-2 wirft Schatten voraus: Stephan Heimel rät zur E-Mail-Verschlüsselung
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren