Aktuelles, Branche, Veranstaltungen - geschrieben von am Dienstag, Juli 17, 2018 15:52 - noch keine Kommentare

IT-Sicherheitsrechtstag in Berln am 25.10.2018

Umsetzung von Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis

[datensicherheit.de, 17.07.2018] Die  gesetzeskonforme Umsetzung der IT-Sicherheit in Unternehmen, öffentlichen Stellen und Behörden erfordert zahlreiche technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen. So stellt die Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25.05.2018 deutlich erhöhte Anforderungen an den technischen Datenschutz. Das IT-Sicherheitsgesetz gilt sogar bereits seit 2015. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) präsentiert im Rahmen einer interdisziplinären Informationsveranstaltung am 25.10.2018 in Berlin Erfahrungen, Lösungsansätze und Praxistipps.

TeleTrusT veranstaltet den mit Fachexperten besetzten IT-Sicherheitsrechtstag bereits zum dritten Mal. Im Fokus stehen die Möglichkeiten der erfolgreichen Umsetzung gesetzlicher IT-Sicherheits- und Datenschutzanforderungen in der Unternehmens- und Behördenpraxis.

 IT-Sicherheitsgesetz und EU-DSGVO setzen wichtige regulatorische Vorgaben

Unter anderem mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben die Gesetz- und Verordnungsgeber auf nationaler und europäischer Ebene wichtige regulatorische Vorgaben gesetzt. Unternehmen und Behörden sind aufgefordert, Ihre Strukturen sowie die technischen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zu überprüfen und unter Berücksichtigung des Standes der Technik anzupassen. Insbesondere sind die Maßnahmen und Verfahren umfänglich zu dokumentieren.

 „Wir möchten mit den Teilnehmern unseres IT-Sicherheitsrechtstages vor allem die Erfahrungen, die wir seit dem Geltungsbeginn der DSGVO in Sachen IT-Sicherheit gesammelt haben, weitergeben und diskutieren“, erklärt RA Karsten U. Bartels LL.M., TeleTrusT-Vorstandsmitglied.

Referenten aus der technischen, juristischen, betrieblichen, aufsichtsbehördlichen und gutachterlichen Praxis werden die praxisrelevanten Herausforderungen der datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitsgesetzlichen Pflichten erörtern und ihre Lösungs- und Umsetzungsmöglichkeiten beleuchten. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, öffentliche Stellen und Behörden jeder Größe.

Aus dem Programm:

  • RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte, TeleTrusT-Vorstand, Leiter TeleTrusT-AG „Recht“
    Begrüßung
  • Tomasz Lawicki, Schwerhoff Consultants, Leiter TeleTrusT-AK „Stand der Technik“
    Moderation
  •  RA Paul Voigt, LL.M., Taylor Wessing
    „Das IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis“
  • RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte
    „Die DSGVO in der Praxis“
  • Dr. Ilona M. Pawlowska, LL.M., Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS)
    „Akkreditierungen von Zertifizierungsstellen nach DSGVO“
  • Ernst-H. Paap, Hamburger Sparkasse
    „Regulatorische Anforderungen und Auswirkungen auf das ‚Daily Business‘ “
  • Frank Helle, Hermes Forwarding
    „Vorgehensweise für die Umsetzung der DSGVO im Unternehmen“
  • Barbara Thiel, Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
    „Umsetzung der DSGVO aus aufsichtsbehördlicher Sicht“
  • Panel-Diskussion

Weitere Infrmatione zum Thema:

TeleTrusT
Sicherheiheisrechtstag 2018: Programm und Anmeldung

datensicherheit.de, 13.06.2018
Stand der Technik: TeleTrusT veröffentlicht revidierte und erweiterte Handreichung

 



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