Aktuelles, Branche, Studien, Veranstaltungen - geschrieben von dp am Dienstag, September 20, 2016 18:29 - noch keine Kommentare
Jedes dritte Unternehmen mit mehr als einer Datenschutzerklärung
bitkom veröffentlicht FAQ zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung
[datensicherheit.de, 20.09.2016] Jedes dritte Unternehmen (35 Prozent) in Deutschland verwende mehr als eine Datenschutzerklärung, um Kunden oder Nutzer zum Beispiel auf Webseiten oder Papierformularen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren und ihre Einwilligung dafür einzuholen. 62 Prozent nutzten dagegen nur eine Datenschutzerklärung. Der bitkom beruft sich bei diesen Zahlen auf eine nach eigenen Angaben repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands unter 509 Unternehmen ab 20 Mitarbeitern.
Sämtliche Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand zu bringen!
Demnach hängt die Anzahl der verwendeten Datenschutzerklärungen stark von der Größe des Unternehmens ab:
Bei Unternehmen ab 500 Mitarbeitern nutzten 89 Prozent mehr als eine Erklärung. 32 Prozent hätten zwei, 37 Prozent drei bis fünf und 20 Prozent mehr als fünf Datenschutzerklärungen für unterschiedliche Zwecke im Einsatz. Lediglich elf Prozent der Großunternehmen gäben an, nur eine Erklärung zu haben.
Mit der Einführung der EU-Datenschutz-Grundverordnung müssten sämtliche Datenschutzerklärungen auf den neuesten Stand gebracht werden, betont Susanne Dehmel, bitkom-Geschäftsleiterin „Datenschutz und Sicherheit“. So ergäben sich aus der neuen Verordnung zusätzliche Informationspflichten und die formalen Vorgaben für Einwilligungen seien verschärft worden, was in den Datenschutzerklärungen berücksichtigt werden müsse.
FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung veröffentlicht
Die Datenschutzerklärung sei nur ein Element, das die Unternehmen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen müssten. Der bitkom zeigt in seiner aktuellen Publikation „FAQ zur Datenschutz-Grundverordnung“, welche Änderungen außerdem konkret auf die Unternehmen zukommen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist kürzlich in Kraft getreten und muss jetzt von den Unternehmen umgesetzt werden. Stichtag für die Anwendung sämtlicher Regelungen in den Mitgliedsstaaten der EU ist der 25. Mai 2018. Bis dahin müssten auch die nationale Gesetzgebung angepasst und Details der Verordnung von den Datenschutzbehörden konkretisiert werden. Der aktuelle Stand bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung sowie die Regelungen zur Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA, unter anderem das neue „EU-U.S. Privacy Shield“, sind laut bitkom das Thema der internationalen „Bitkom Privacy Conference“, die am 22. September 2016 in Berlin stattfindet.
Weitere Informationen zum Thema:
bitkom
Was muss ich wissen zur EU-Datenschutz Grundverordnung? / FAQ
bitkom events
22. September 2016 / Privacy Conference – Finding Common Ground
datensicherheit.de, 15.09.2016
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