Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 8, 2017 22:48 - noch keine Kommentare
Mehr Sicherheit erhofft: Bundesregierung setzt auf Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das sogenannte Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern erweitern
[datensicherheit.de, 08.02.2017] Die Bundesregierung möchte durchsetzen, dass künftig die „elektronische Fußfessel“ häufiger zum Einsatz kommt. Damit sollen extremistische Straftäter besser überwacht werden.
Gesetzentwurf beschlossen
Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das sogenannte Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern erweitern, d.h. die Aufenthaltsüberwachung durch die sogenannte elektronische Fußfessel soll verstärkt angeordnet werden können.
Aufenthalt elektronisch überwacht
Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht und enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation halten soll. Empfängt die Station kein Signal, weil der Sender sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, soll die überwachende Behörde alarmiert werden.
Überwachung im Anschluss an die Haft
Die Voraussetzungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen erweitert werden – für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann demnach im Anschluss an die Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Zu diesen Delikten gehören laut Bundesregierung die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ und „Terrorismusfinanzierung“ sowie die „Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen“.
Bei Staatsschutzdelikten soll künftig zudem bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen – derzeit kann diese erst nach der Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe angeordnet werden.
Rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen
Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Punkt aus der Vereinbarung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 10. Januar 2017 umgesetzt werden. Die Minister hatten nach dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vom 19. Dezember 2016 rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen vereinbart.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung allein könne terroristische Anschläge nicht verhindern – sie leiste jedoch als Teil eines Maßnahmenbündels einen Beitrag für mehr Sicherheit.
In der vergangenen Woche hatte das Kabinett nach eigenen Angaben bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass das BKA Aufenthaltsverbote für sogenannte Gefährder erlassen und mit Hilfe elektronischer Fußfesseln kontrollieren kann.
datensicherheit.de, 25.01.2017
Personalausweisrecht: Bundesregierung plant grundlegende Änderungen
Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - Jul 27, 2024 0:58 - noch keine Kommentare
ULD-Sommerakademie 2024 in Kiel: Digitale Datenräume und Archive im Fokus
weitere Beiträge in Experten
- NIS-2-Umsetzungsfrist bis 18. Oktober 2024: eco warnt vor unzureichender Vorbereitung deutscher Unternehmen
- KI-Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft
- Cyber-Resilienz – potenzielle Bedrohungen proaktiv erkennen und IT-Notfallplan vorbereiten
- CrowdStrike: Ein IT-Update und es wackelt die ganze Welt
- IT-Sicherheitsupdate sorgt für Chaos: eco kommentiert weltweite technische Probleme vom 19. Juli 2024
Aktuelles, Branche, Veranstaltungen - Jul 27, 2024 0:46 - noch keine Kommentare
Schutz persönlicher Daten: SOPHOS lädt zu Web-Seminar mit der Ethischen Hackerin Rachel Tobac ein
weitere Beiträge in Branche
- Job-Betrug in Sozialen Medien: Tipps zum Erkennen auf den ersten Blick
- Robuste Sicherheitspraktiken notwendig: CrowdStrike-Vorfall hat IT-Schwachstellen enthüllt
- Warnung von Kaspersky: Botnets bereits ab 99 US-Dollar im Darknet erhältlich
- Melissa Bischoping benennt Lehren aus dem CrowdStrike-Ausfall
- Crowdstrike-Vorfall als Weckruf für ganzheitliche digitale Sicherheit
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren