Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, November 20, 2019 18:30 - noch keine Kommentare

Peter Schaar: Grundrechte und Rechtstaatlichkeit nicht verhandelbar

Ambivalente Erwartungen an ePrivacy- und e-Evidence-Verordnungen

[datensicherheit.de, 20.11.2019] In den kommenden Monaten werde sich entscheiden sich, welchen Weg Europa in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Datenschutz im Internet einschlägt: „Die EU darf nicht zweifelhaften Vorbildern aus den USA oder China folgen. Grundrechte und Rechtstaatlichkeit sind nicht verhandelbar“, stellt Peter Schaar, Vorsitzender Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz(EAID)und ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter, in einer aktuellen Stellungnahme klar.

Beide Rechtsakte laut Schaar derzeit von EU-Gremien beraten

Zwei Vorhaben sind demnach derzeit von besonderer Bedeutung: Die ePrivacy-Verordnung und die e-Evidence-Verordnung. Während die ePrivacy-Verordnung den Umgang mit vertraulichen Daten bei der elektronischen Kommunikation regeln solle, gehe es bei dem e-Evidence-Paket um zusätzliche Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden zum grenzüberschreitenden Datenzugriff.
Beide Rechtsakte werden laut Schaar derzeit von den EU-Gremien beraten. Sie könnten nur in Kraft treten, wenn sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament (EP) zugestimmt haben.

Rechte auf Privatheit und Datenschutz zu respektieren!

Die EAID setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass beide Rechtsakte die durch die Europäische Grundrechtecharta garantierten Rechte auf Privatheit (Art. 7) und auf Datenschutz (Art. 8) respektieren und stärken.
„Die immer umfangreichere Sammlung, Zusammenführung und Nutzung von Daten aus elektronischen Diensten unterminiert den Datenschutz und gefährdet die Vertraulichkeit der Kommunikation. Europa muss hier ein unübersehbares Stopp-Schild setzen“, fordert Alexander Dix, stellvertretender EAID-Vorsitzender und Berlins Datenschutzbeauftragter.

Grenzüberschreitender Zugriff auf elektronische Daten nur nach rechtsstaatlichen Prinzipien!

Dix: „Wir begrüßen es, dass das Europäische Parlament die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer elektronischer Dienste durch die e-Privacy-Verordnung stärken will.“
„Beim grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Daten müssen rechtsstaatliche Prinzipien beachtet werden“, unterstreicht EAID-Vorsitzender Schaar: Der Zugriff müsse auf Fälle begrenzt sein, „die sowohl im Anordnungsstaat als auch im Vollstreckungsstaat als schwere Straftaten verfolgt werden. Nur wenn ein Gericht oder eine andere unabhängige Behörde vorher prüft, ob die Anordnung rechtmäßig ist, dürfen die Daten übermittelt werden.“

EP sollte Vorschlägen der Berichterstatterin zur e-Evidence-Verordnung folgen!

Die EAID unterstütze das EP in seinen Bemühungen, den Schutz personenbezogener und sonstiger vertraulicher Informationen in elektronischen Diensten europaweit zu gewährleisten:
„Wir setzen darauf, dass das EP demnächst den Vorschlägen der Berichterstatterin zur e-Evidence-Verordnung, der deutschen EP-Abgeordneten Birgit Sippel, zustimmt“, so Dix und Schaar.

Absenken des derzeitigen Schutzniveaus befürchtet

Die im Rat vertretenen Regierungen der Mitgliedstaaten wollten mehrheitlich nicht nur die in den von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwürfen enthaltenen Grundrechtsgarantien abschwächen, sondern sogar das derzeitige Schutzniveau absenken:
• Die ePrivacy-Verordnung solle ein weitgehendes, sogar geräteübergreifendes Tracking auch ohne Einwilligung der Nutzer ermöglichen. Zudem verlangten die Mitgliedstaaten eine Befugnis zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung. Der Europäische Gerichtshof habe eine entsprechende EU-Richtlinie 2014 annulliert, weil sie unvereinbar mit der EU-Grundrechtecharta gewesen sei.
• Mit der e-Evidence-Verordnung sollten die Anbieter von Telekommunikations- und Clouddiensten dazu verpflichtet werden, ausländischen Strafverfolgungsbehörden Zugang zu gespeicherten Daten zu gewähren, ohne dass Gerichte oder Behörden des Vollstreckungsstaates die Zulässigkeit der Herausgabeanordnungen prüfen könnten.

Weitere Informationen zum Thema:

EAID, Peter Schaar, 17.11.2019
Bewegung bei E-Evidence? EP-Berichterstatterin Sippel legt Entwurf vor



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