Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juni 4, 2025 10:46 - noch keine Kommentare
Synergetisch mit der Datenschutz-Grundverordnung die EU-Digitalrechtsakte kohärent untereinander umsetzen
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneiders Stellungnahme bei hochrangigem Panel zu Wettbewerb, Innovation und Datenschutz in Brüssel
[datensicherheit.de, 04.06.2025] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führt gegenwärtig in Brüssel „den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte“.

Foto: BfDI/DH
Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider plädierte für einen frühzeitigen Austausch mit anderen Regulierungsbehörden, der Wissenschaft, Unternehmen und der Zivilgesellschaft
Panel in Brüssel mit dem Europäischen sowie dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten
Die BfDI habe hierzu am 3. Juni 2025 gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) und dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) zu einer „hochrangigen Diskussion über zentrale Fragen im Kontext von Grundrechtsschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Europa“ eingeladen.
Im Mittelpunkt dieses Panels stand demnach die Frage, wie die bestehenden und neuen Digitalrechtsakte der EU – darunter der „Digital Markets Act“, der „Digital Services Act“, der „Data Act“ und die künftige „KI-Verordnung“ – kohärent untereinander und mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden können.
Datenschutz-Grundverordnung sollte eben nicht isoliert betrachtet werden
„In der Praxis sehen wir, dass sich etwa Fragen der Datenverarbeitung, der Zweckbindung oder der Rechtsgrundlagen in den verschiedenen Rechtsakten vielfach überschneiden“, erläuterte Specht-Riemenschneider. Sie führte weiter aus: „Diese Schnittstellen bergen rechtliche Unsicherheiten – für die Aufsicht, für Unternehmen und für die Betroffenen.“ Deshalb brauche es Klarheit im Gesetz und eine abgestimmte rechtliche Auslegung durch alle beteiligten Regulierungsbehörden.
Die BfDI hat dafür plädiert, die Kohärenz zwischen den Regelwerken nicht erst im Nachhinein durch die Aufsichtspraxis herzustellen, sondern bereits im Rechtsetzungsprozess stärker mitzudenken: „Wir brauchen eine vorausschauende Regulierung, die Grundrechte, Innovation und Marktregeln gemeinsam denkt – nicht nebeneinander. Die DSGVO darf dabei nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss strukturell mit den anderen Digitalgesetzen verzahnt werden.“
Auch Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Regulierungsbehörden in der Diskussion
Ein weiteres zentrales Thema der Debatte sei die notwendige Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Regulierungsbehörden – insbesondere in Bereichen wie Plattform-Aufsicht, KI, Wettbewerb und Verbraucherschutz und dem Datenschutz – gewesen.
- Als positives Beispiel nannte die BfDI die Gründung des „Digital Cluster Bonn“, einer Kooperationsplattform mehrerer Bundesbehörden, darunter die Bundesnetzagentur (BNetzA), das Bundeskartellamt (BKartA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundesamt für Justiz (BfJ) und die BfDI selbst.
Sie betonte: „Wir brauchen jetzt den nächsten Schritt: verbindlichere Strukturen, klare Zuständigkeitsregelungen und politische Rückendeckung – insbesondere durch das neue Digitalministerium in Deutschland!“
Digitalen Wandel rechtssicher, innovationsfreundlich und grundrechtskonform gestalten
Die BfDI kündigte zudem an, verstärkt auf interdisziplinäre Ansätze zu setzen – darunter regulatorische „Sandboxes“, Reallabore, einen Austausch mit spezifischen „Stakeholdern“ und eine strategische Vorausschau („Strategic Foresight“) zur Bewertung digitaler Risiken.
„Nur wenn wir frühzeitig im Austausch mit anderen Regulierungsbehörden, der Wissenschaft, Unternehmen und der Zivilgesellschaft stehen, können wir den digitalen Wandel rechtssicher, innovationsfreundlich und grundrechtskonform gestalten“, so Specht-Riemenschneider abschließend.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 04.06.2025
Datenschutz und Digitalregulierung: gut verzahnt eine gute Nachricht für Innovationen aus Europa
Digital Cluster Bonn
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