Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, Mai 9, 2026 0:59 - noch keine Kommentare
Unterschriftenaktion im Finale: Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz
Laut Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen dieser Forderung zugestimmt
[datensicherheit.de, 09.05.2026] Laut einer aktuellen Meldung des Digitalcourage e.V. haben bereits mehr als 61.000 Menschen der Forderung „Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang gehört ins Grundgesetz!“ zugestimmt. Dies gebe der Aktion „Rückenwind“. Die Bürgerrechtler und Datenschützer appellieren: „Jetzt gilt’s! Alle, die jetzt noch unterzeichnen, gehen noch in das Petitionspaket ein, das wir am 21. Mai Abgeordneten des Bundestags überreichen. Die Zeit läuft. Und Sie können den Unterschied machen!“ Denn jede Stimme zähle.

Abbildung: Digitalcourage e.V.
Digitalcourage fordert: Wer nicht digital unterwegs ist, darf nicht abgehängt werden!
Digitalcourage engagiert sich für Zusatz im Grundgesetz
Anschaulich beschrieben wird ein zukünftiges Szenario: „Stellen Sie sich vor, Sie wollen einen Behördengang erledigen – aber das geht nur noch online. Kein Schalter, kein Telefon, keine Alternative. Wer keinen digitalen Zugang hat – aus welchen Gründen auch immer – schaut in die Röhre.“
- Für viele Menschen sei dies indes bereits Realität. Deshalb kämpft Digitalcourage dafür, dass das Grundgesetz endlich klarstellt: „Wer nicht digital unterwegs ist, darf nicht abgehängt werden!“
Verbraucher werden gebeten, jetzt noch mal mit den Menschen im eigenen Umfeld zu sprechen – mit Verwandten, Kollegen, Freunden, Nachbarn – und zwar mit der einen Person, welche dieses Anliegen auch wichtig findet, aber einfach noch nicht die Zeit fürs Unterschreiben gefunden hat. Genau jetzt sei der Moment dafür – jede Stimme verstärke die Forderung.
Verbot der Diskriminierung: Nichtnutzung digitaler Zugangswege soll in Art. 3 GG einfließen
Viel Zeit bleibe nicht mehr: „Am 21. Mai wollen wir die Petition in Berlin an Mitglieder des Bundestags übergeben – mit so vielen Unterschriften wie möglich. Am selben Tag haben wir außerdem eine Einladung für ein Gespräch zum Thema Digitalzwang mit dem parlamentarischen Staatssekretär im Digitalministerium.“
- Der Termin sei passend zum 23. Mai gewählt worden – eben dem Tag des Grundgesetzes. Dieses benötige dringend ein Update: „Nämlich einen zeitgemäßen Zusatz zu Artikel 3, in dem es um die Gleichbehandlung und das Verbot der Diskriminierung geht.“ Dieser Zusatz soll sozusagen dem Grundgesetz zum 76. „Geburtstag“ geschenkt werden: „Niemand darf wegen der Nichtnutzung digitaler Zugangswege benachteiligt werden.“
„Am 17. Mai fahren wir bereits von Bielefeld nach Berlin, um unseren Stand auf der ,re:publica’ (18.–20.5.) aufzubauen.“ Auch dort solle das Publikum noch einmal intensiv auf das Thema Digitalzwang angesprochen werden. „Am 21. Mai stehen wir dann vor dem Bundestag.“
Weitere Informationen zum Thema:
digitalcourage
Team
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
datensicherheit.de, 18.03.2026
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