Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, März 7, 2024 15:56 - noch keine Kommentare

Webbrowser: BSI erweitert Mindeststandard auf mobile Plattformen

Webbrowser verarbeiten auch Daten aus nicht vertrauenswürdigen Quellen mit eventuell schädlichem Code

[datensicherheit.de, 07.03.2024] Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seinen Mindeststandard für Webbrowser nun auch auf solche für mobile Plattformen ausgedehnt. „Webbrowser dienen als zentrale Software, um sich im Internet zu bewegen. Dabei verarbeiten sie auch Daten aus nicht vertrauenswürdigen Quellen, die schädlichen Code enthalten. Rechner, Handys und Tablets können sich so unbemerkt infizieren.“ Gleichzeitig nähmen die Funktionen und Schnittstellen von Webbrowsern stetig zu. Damit böten sie auch eine zunehmende Angriffsfläche für Cyber-Kriminelle. Die dynamische Entwicklung von Software-Produkten, die fortschreitende mobile Nutzung und die zentrale Rolle von Webbrowsern mache daher die Berücksichtigung aktueller Sicherheitsanforderungen notwendig.

Mindeststandard für Webbrowser in der neuen Version 3.0 veröffentlicht

Das BSI hat nun dazu den Mindeststandard für Webbrowser in der neuen Version 3.0 veröffentlicht. Für die Cyber-Nation Deutschland sei es wichtig, Cyber-Sicherheit aktiv zu gestalten. „Darum legen wir mit dem Mindeststandard die Anforderungen fest, die Webbrowser erfüllen müssen, um in der Bundesverwaltung eingesetzt zu werden – jetzt auch mobil!“, erläutert BSI-Präsidentin Claudia Plattner. Mit ihren Standards formulierten sie unter Beteiligung Dritter den Stand der Technik übersichtlich, einheitlich, praxisrelevant, unterstützend und zielgruppengerecht. Sie könnten also auch außerhalb der Bundesverwaltung als Maßstab dienen. „Damit erhöhen wir automatisch die Cyber-Resilienz in Deutschland.“

Wesentlich erweitert gegenüber der Vorgängerversion habe sich der Anwendungsbereich: Die neue Version gelte erstmals auch für Webbrowser auf mobilen Plattformen („mobile Browser“) der Bundesverwaltung. Der Mindeststandard enthalte entsprechende Hinweise und Ergänzungen, welche die technischen Besonderheiten mobiler Betriebssysteme berücksichtigten. So seien die Anforderungen sowohl auf Arbeitsplatzrechnern als auch auf mobilen Plattformen anwendbar.

Grundsätzlich kann jeder Webbrowser zum Einsatz kommen, der den Mindeststandard erfüllt

Zusammen mit dem Mindeststandard habe das BSI auch die zugehörige Browser-Abgleichstabelle aktualisiert. Diese diene als Arbeitshilfe für Anwender in der Bundesverwaltung. Diese beschreibe für die dort am häufigsten eingesetzten Webbrowser die Umsetzung der Mindeststandard-Anforderungen. Grundsätzlich könne aber jeder Webbrowser zum Einsatz kommen – „mit dem der Mindeststandard erfüllt werden kann“.

Der erstmals 2017 nach § 8 Abs. 1 BSIG veröffentlichte Mindeststandard für sichere Webbrowser richtet sich laut BSI in erster Linie an IT-Verantwortliche, IT-Betriebspersonal und Informationssicherheitsbeauftragte der Bundesverwaltung. Er könne aber auch Ländern, Kommunen sowie der Wirtschaft und Verbrauchern als Orientierung dienen. Weitere Mindeststandards, etwa für die Nutzung externer „Cloud“-Dienste oder das Mobile-Device-Management, sind auf der BSI-Website veröffentlicht. Das BSI hat nach eigenen Angaben einen Newsletter eingerichtet, „der über alle neuen Entwicklungen im Bereich der Mindeststandards informiert“.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mindeststandard des BSI für Webbrowser

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Mindeststandards des BSI nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BSIG



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