Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, August 24, 2011 23:10 - noch keine Kommentare
NIFIS warnt: US-amerikanische Cloud-Anbieter unterliegen Patriot Act
Anbieter wie Apple, Google, IBM und Microsoft müssen US-Ermittlungsbehörden weitgehenden Zugriff auf alle Kundendaten erlauben
[datensicherheit.de, 24.08.2011] Deutsche Unternehmen, die Datenbestände an US-amerikanische Cloud-Anbieter auslagern, laufen Gefahr, dass die Daten von den Ermittlungsbehörden der USA konfisziert werden. Auf dieses Gefährdungspotenzial weist die Nationale Initiative für Informations- und Internetsicherheit (NIFIS e.V.) hin:
US-Anbieter wie Apple, Google, IBM oder Microsoft unterliegen dem sogenannten Patriot Act, der US-amerikanischen Ermittlungsbehörden weitgehenden Zugriff auf alle Kundendaten erlaubt.
Dies gelte ausdrücklich auch dann, wenn die Daten außerhalb des Territoriums der Vereinigten Staaten gespeichert würden. Wenn die US-Anbieter gerne auf ihre europäischen Rechenzentren hinwiesen, dann ändere dies nichts daran, dass alle dort abgelegten Kundendaten im Zugriff der US-Behörden lägen. Ein solcher Zugriff verstoße eigentlich gegen europäisches Datenschutzrecht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp, der NIFIS-Vorsitzende. Häufig werde die Datenübernahme durch die US-Behörden mit einer sogenannten „Gag-Order“ versehen – Apple, Google, IBM oder Microsoft müssten den betroffenen deutschen Firmen nicht einmal Auskunft darüber geben dürfen, dass ihre Daten in den USA an die Behörden weitergereicht würden.
Vom Geschäftsführer oder Vorstand eines deutschen Unternehmens könne man erwarten, dass ihm diese Zusammenhänge klar seien, wenn er die Auslagerung von Daten seiner Kunden an einen US-Cloudanbieter zulässt. Das heiße im Umkehrschluss, dass er dafür auch nach deutschem Recht im Zweifelsfall haftbar gemacht werden könne, erläutert Dr. Lapp. Angesichts dieser Rechtslage sei möglicherweise die Auslagerung an einen deutschen Cloud-Anbieter sicherer, gibt der Rechtsanwalt zu bedenken – grundlegende rechtliche Fragen hierzu müssten zwischen der EU und den USA noch geklärt werden und klare Vereinbarungen zu gemeinsamen Datenschutz-Prinzipien getroffen werden.
Weitere Informationen zum Thema:
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