Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 14, 2019 15:40 - noch keine Kommentare
Topf Secret: Kontrollergebnisse aus Lebensmittelbetrieben online
foodwatch und FragDenStaat starten „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“
[datensicherheit.de, 14.01.2019] foodwatch hat nach eigenen Angaben zusammen mit FragDenStaat eine „Plattform gegen Geheimniskrämerei bei Lebensmittelbehörden“ gestartet: Auf „Topf Secret“ könnten Verbraucher Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien usw. abfragen.
Jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet
Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat haben am 14. Januar 2019 die Web-Plattform „Topf Secret“ gestartet, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und veröffentlichen können sollen.
Bisher machten die Kontrollbehörden in Deutschland nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in den Betrieben bestellt ist. Seit Jahren werde jeder vierte kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln.
Mit „Mitmach-Plattform“ Druck aufbauen
foodwatch und FragDenStaat wollen demnach mit dieser „Mitmach-Plattform“ Druck aufbauen, damit Behörden in Zukunft ausnahmslos alle Kontrollergebnisse veröffentlichen müssen. Erst das schaffe den nötigen Anreiz für Lebensmittelbetriebe, sich jeden Tag an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.
Bundesernährungsministerin Julia Klöckner müsse die gesetzliche Grundlage für ein Transparenzsystem wie in Dänemark, Wales oder Norwegen schaffen. Dort würden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür.
Schwarze Schafe noch zu oft im Schonraum
„Die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Doch etwa jeder vierte Betrieb wird bei den Kontrollen beanstandet“, berichtet Oliver Huizinga, Leiter „Recherche und Kampagnen“ bei foodwatch.
Huizinga: „Kakerlaken in der Backstube, Schimmel im Lieblingsrestaurant, ekelerregende Zustände in der Wurstfabrik – die zuständigen Behörden wissen genau, in welchem Unternehmen geschlampt wird. Die Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren das in der Regel nicht, nur Ausnahmefälle müssen veröffentlicht werden.“ Mit dieser Geheimniskrämerei schütze die Bundesregierung die „Schmuddelbetriebe“ auf Kosten der Verbraucher und der vielen sauber arbeitenden Unternehmen.
Auf das Verbraucherinformationsgesetz berufen
Unter „www.topf-secret.foodwatch.de“ könnt Verbraucher bei den zuständigen Behörden einen Antrag auf Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Hygiene-Kontrollen stellen. Die gesetzliche Grundlage sei das Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Nutzer könnten einen beliebigen Betrieb – von Restaurants über Bäckereien bis hin zu Tankstellen – über eine Suchfunktion oder per Klick auf einer Straßenkarte aussuchen. Sie brauchten lediglich Name, E-Mail- und Postadresse eingeben, die gemeinsam mit einem vorbereiteten Text an die zuständige Behörde übermittelt würden. Die Antragstellung sei innerhalb von einer Minute fertig. Die Antragsteller erhielten die Ergebnisse allerdings erst nach mehreren Wochen. Es könne auch passieren, dass sich Behörden quer stellten.
„Topf Secret“ soll nur Zwischenlösung sein
„Bund und Länder haben es jahrelang verschlafen, für Transparenz in der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Das wollen wir mit ‚Topf Secret‘ ändern! Je mehr Menschen mitmachen und Anträge stellen, desto mehr Infos kommen ans Licht – und desto größer ist der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die Transparenz zur Regel macht und nicht zur Ausnahme“, sagt Arne Semsrott, Projektleiter von FragDenStaat.
So oder so gelte: „Topf Secret“ könne nur eine Zwischenlösung sein. Semsrott: „Wenn die Bundesregierung in Zukunft die Veröffentlichung aller Kontrollergebnisse vorschreibt, schalten wir unsere Plattform gerne wieder ab.“
Freiwilligkeit der Lebensmittelbetriebe unzureichend
Das Bundesverfassungsgericht habe in einer Entscheidung im Jahr 2018 ausdrücklich die Rechte von Verbrauchern auf Informationen über lebensmittelrechtliche Verstöße, also zum Beispiel Missstände bei der Hygiene, anerkannt. Union und SPD hätten sich zwar in ihrem neuen Koalitionsvertrag auch darauf verständigt, „eine übersichtliche und eindeutige Verbraucherinformation zu Hygiene und Lebensmittelsicherheit“ zu gewährleisten. Allerdings sollten Betriebe ihre Kontrollergebnisse nur „auf freiwilliger Basis“ veröffentlichen.
foodwatch und FragDenStaat kritisieren nach eigenen Angaben, dass ein freiwilliges System erfahrungsgemäß nicht funktioniere – wie das Beispiel Niedersachsen zeige: In zwei Teststädten, Hannover und Braunschweig, hätten Lebensmittelbetriebe freiwillig ihre Kontrollergebnisse in Form eines „Hygiene-Barometers“ an der Ladentür aushängen können – doch nur vier Prozent der Betriebe hätten sich laut dem niedersächsischen Agrarministerium an dem Projekt beteiligt.
Bewährtes Smiley-System in Dänemark
Anders zum Beispiel funktioniere es in Dänemark: Dort erführen die Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in den Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 habe sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert – von 30 auf rund 15 Prozent.
„Das Smiley-System in Dänemark funktioniert. Umfragen zeigen, dass praktisch alle Verbraucher das Smiley-System kennen und es bei der Wahl eines Restaurants oder eines Ladens berücksichtigen. Es zeigt auch, dass Lebensmittelunternehmen Maßnahmen ergreifen, um die Standards zu verbessern, mit dem Ziel, einen lächelnden Smiley zu bekommen. Das Smiley-System erhöht die Lebensmittelsicherheit zum Wohle aller“, erklärt das dänische Umwelt- und Ernährungsministerium.
Auch Wales und Norwegen als Vorreiter der Transparenz
In Wales, wo Restaurants, Bäckereien, Schulkantinen und Supermärkte auf einer Skala von 0 bis 5 bewertet würden, sei die Quote der Betriebe mit schlechter Bewertung von rund 13 (2013) auf knapp fünf Prozent (2017) gesunken. Auch Norwegen habe 2016 ein Smiley-System eingeführt – dort sei die Zahl der beanstandeten Betriebe innerhalb eines Jahres ebenfalls gefallen – von 32 auf 21 Prozent.
In Deutschland dagegen veröffentliche das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) nur anonymisierte Statistiken und Daten über die Lebensmittelüberwachung. Die Quote der beanstandeten Betriebe liege seit Jahren nahezu unverändert bei rund 25 Prozent. 2017 habe die Quote wegen einer neuen Erfassungsmethode nur bei 13,6 Prozent gelegen – diese Zahl umfasse nicht, wie in den Jahren zuvor, sogenannte informelle Beanstandungen.
Weitere Informationen zum Thema:
foodwatch
So funktioniert „Topf Secret“
foodwatch
Topf Secret: Jetzt Hygienebericht anfragen!
datensicherheit.de, 31.01.2018
Produktwarnungen: foodwatch kritisiert unzureichende Information der Verbraucher
datensicherheit.de, 14.10.2016
foodwatch kritisiert CETA-Zusatzerklärung der EU
datensicherheit.de, 05.05.2013
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