Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts

Die deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung sind nicht mit EU-Recht vereinbar, so der der Generalanwalt im Verfahren BRD/SpaceNet AG, C-793/19.
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Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar

[datensicherheit.de, 23.11.2021] Laut einer Stellungnahme des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. vom 18. November 2021 sind die deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung „nicht mit EU-Recht vereinbar“, unterstreicht der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme.

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Foto: eco e.V.

Oliver Süme erwartet, dass sich der EuGH in seinem Urteil den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließt

Schlussanträge des Generalanwalts überdeutliche Bestätigung für Eintreten gegen Vorratsdatenspeicherung

Die deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung seien nicht mit EU-Recht vereinbar – diese Auffassung vertritt demnach der Generalanwalt im Verfahren BRD/SpaceNet AG, C-793/19. Die anlasslose und generelle Speicherung von Verkehrsdaten stehe nicht im Einklang mit dem Gebot, dass die Speicherung nur die Ausnahme sein dürfe.
Süme kommentiert: „Für eco und SpaceNet sind die Schlussanträge des Generalanwalts eine überdeutliche Bestätigung für das Eintreten gegen die Vorratsdatenspeicherung. Wir erwarten, dass der Gerichtshof sich in seinem Urteil den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließt.“

Neue Bundesregierung sollte ein Zeichen setzen und Regelungen über Vorratsdatenspeicherung aufheben

In der Regel folge das Gericht der Auffassung des Generalanwaltes. Damit würde der EuGH die Bürgerrechte auch bei der digitalen Kommunikation stärken und die Unternehmen bekämen die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit. Ein Urteil des EuGH könnte ab Februar 2022 zu erwarten sein.
„Unabhängig vom EuGH könnte die nächste Bundesregierung ein Zeichen setzen, indem sie die Initiative ergreift und die Aufhebung der Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland anstößt“, betont Süme. Die Auffassung des Generalanwaltes sei hierfür ein „starkes Signal“ und es wäre ein „klares Bekenntnis seitens der Regierung“.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 15.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco sieht wichtigen Meilenstein für das Ende in Deutschland / eco-Vorstandsvorsitzender fordert Ampel-Koalition und EuGH auf, den Gläsernen Menschen unbedingt zu verhindern

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