Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Dezember 10, 2024 10:36 - noch keine Kommentare
vzbv-Stellungnahme zum Forschungsdatenzugang: Mehr Transparenz auf digitalen Plattformen gefordert
Bisher ist laut vzbv unklar, wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen
[datensicherheit.de, 10.12.2024] Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geht in seiner aktuellen Stellungnahme im Kontext des Forschungsdatenzugangs auf den Entwurf einer „delegierten Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA)“ ein. Der Zugang zu Daten großer Plattformen solle Forschern helfen, systemische Risiken zu identifizieren und deren Auswirkungen auf Verbraucher zu verringern.
Aus vzbv-Sicht Anpassungen am Entwurf der Europäische Kommission erforderlich
Die Europäische Kommission habe daher einen Entwurf für eine „delegierte Verordnung zum Forschungsdatenzugang“ zur Konsultation gestellt. Diese Verordnung solle die Bedingungen für den Datenzugang festlegen und dabei die Interessen der Forschung mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer in Einklang bringen. Aus vzbv-Sicht seien jedoch Anpassungen am Entwurf erforderlich.
Die Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen präge zunehmend den Verbraucher-Alltag. Doch häufig bleibe unklar, „wie Algorithmen Inhalte priorisieren oder Daten für personalisierte Empfehlungen nutzen“. Dieses fehlende Wissen berge Risiken wie Manipulation, Desinformation und Diskriminierung. Verbraucher könnten ihre Rechte nur schwer wahrnehmen – „und systemische Gefahren wie ,Hassrede’ und Vorurteile bleiben oft verborgen“.
vzbv rät zum Forschungsdatenzugang gemäß Digital Services Act
Ein Forschungsdatenzugang gemäß dem Digital Services Act (DSA) könne helfen, diese Risiken zu minimieren. Wissenschaftliche Untersuchungen könnten aufdecken, „wie Plattformen Daten nutzen, welche Auswirkungen Algorithmen haben und ob die Datenschutz-Grundverordnung eingehalten wird“. Diese Erkenntnisse förderten Transparenz und Fairness und unterstützten die Durchsetzung des Europäischen Rechts. Der Entwurf der „delegierten Verordnung“ präzisiere die Bedingungen für den Datenzugang. Dabei gelte es, die „berechtigten Interessen“ der Forschung und der Allgemeinheit mit den Rechten der Plattformen und ihrer Nutzer auszubalancieren. Zwar biete der Entwurf eine solide Grundlage, jedoch besteht aus vzbv-Sicht Anpassungsbedarf, „um eine gerechte Berücksichtigung aller Interessen zu gewährleisten“.
zvbv-Forderungen (Auszug):
- Es muss klar definiert sein, dass ,zugelassene Forscher’ auch zivilgesellschaftliche Organisationen umfasst, die die Anforderungen des DSA erfüllen.
- Die Verordnung sollte explizit regeln, dass Plattformen keine Gebühren für den Datenzugang erheben dürfen.
- Es muss sichergestellt werden, dass die Dateninventare der Plattformen vollständig, präzise und aktuell sind.
- Die Verordnung sollte präzisere Vorgaben zum Datenschutz enthalten.
Weitere Informationen zum Thema:
verbraucherzentrale Bundesverband, 05.12.204
FORSCHUNG ERMÖGLICHEN, PLATTFORMEN KONTROLLIEREN / Anmerkungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Entwurf einer delegierten Verordnung über den Datenzugang gemäß dem Digital Services Act (Ares(2024)7652659)
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