Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Samstag, Mai 3, 2025 19:00 - noch keine Kommentare
Überwachungsgesamtrechnung: DAV fordert angemessene Reaktion auf Ergebnisse
Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer nimmt Stellung
[datensicherheit.de, 03.05.2025] Für den Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) hat Rechtsanwalt Swen Walentowski als stellvertretender DAV-Hauptgeschäftsführer Stellung zum Thema „Überwachungsgesamtrechnung“ genommen: Demnach wurden deren Ergebnisse am 2. Mai 2025 veröffentlicht – mit der sogenannten Überwachungsgesamtrechnung wird das Zusammenspiel der verschiedenen Überwachungsbefugnisse wissenschaftlich beleuchtet. Anlasslose und unbegründete Überwachungsmaßnahmen sollten so vermieden werden.
DAV betrachtet vorliegenden Koalitionsvertrag mit Sorge
Der DAV begrüßt, „dass die Resultate nun feststehen und einsehbar gemacht werden“. Gleichzeitig dringt er darauf, die Erkenntnisse auch in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Der Koalitionsvertrag bereite hierbei indes Grund zur Sorge.
„Im Wahlkampf wird häufig nach neuen Befugnissen für Ermittlungsbehörden gerufen. Dabei gibt es davon schon eine Vielzahl: Die ,Überwachungsgesamtrechnung’ hat ein Netz von mehr als 3.200 Befugnissen und Befugnisvarianten identifiziert, das nur schwer zu überblicken ist“, erläutert Walentowski.
Mit dem daraus entstandenen Bericht sollte ursprünglich die Handlungsgrundlage für eine „Freiheitskommission“ geschaffen werden, welche den Gesetzgeber zur Notwendigkeit von Eingriffsbefugnissen beraten hätte.
DAV hat „unübersichtliche Lage“ schon lange kritisiert
Der Koalitionsvertrag sehe nun keine Fortführung der „Überwachungsgesamtrechnung“ mehr vor. Dabei wäre das angesichts der massiven Grundrechtseingriffe, die die neue Koalition plant, dringend nötig: Mit Vorratsdatenspeicherung, biometrischer Gesichtserkennung und dem sogenannten Staatstrojaner stünden unbescholtenen Bürger diverse Einschnitte in ihre Rechte bevor.
Gleichzeitig seien die Forscher auf deutliche Defizite in der Dokumentation staatlicher Freiheitseingriffe gestoßen – die Erfassung der Maßnahmen, ihrer Durchführung und Begründung sei unzureichend.
Der DAV hat die „unübersichtliche Lage“ schon lange kritisiert und sich deshalb auch gemeinsam mit der Ludwig-Maximilians-Universität München an dem Ausschreibungsprozess für die „Überwachungsgesamtrechnung“ beteiligt. Walentowski betont abschleißend: „Wir rufen die neue Regierung dazu auf, die Ergebnisse des Forschungsprojektes in ihrer zukünftigen Gesetzgebung zu beachten!“
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesministerium der Justiz, Januar 2025
Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland
MAX-PLANCK-INSTITUT ZUR ERFORSCHUNG VON KRIMINALITÄT, SICHERHEIT UND RECHT, 10.01.2024
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