Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, November 18, 2025 0:09 - noch keine Kommentare
Black Friday bei Verbrauchern immer beliebter – bei Cyberkriminellen auch
Was es beim „Shoppen“ – vor allem online und zu besonderen Verkaufsaktionen wie rund um den „Black Friday“ – zu beachten gibt, erörtert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, in ihrer aktuellen Stellungnahme
[datensicherheit.de, 18.11.2025] Seit einigen Jahren werden auch in Deutschland „Black Friday“-Verkaufsaktionen der Webshops und Ladengeschäfte immer beliebter. Dieser vermeintlich günstige „Shopping“-Tag – zuweilen ausgedehnt auf mehrere Tage oder gar Wochen – soll mit zahlreichen Rabatten und Sonderangeboten Käufer anlocken. Auf der Suche nach „Schnäppchen“ ist aber nach vielfältigen Warnungen von Verbraucherschützern Vorsicht geboten, denn Lockangebote, sogenannte Fake-Shops und Betrugsversuche sind inzwischen offensichtlich keine Seltenheit. Was es beim „Shoppen“ – vor allem online – zu beachten gilt, erörtert Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, in ihrer aktuellen Stellungnahme.

Foto: ERGO Group
Kundenansturm auf Ladengeschäfte und Webshops bei besonderen Verkaufsaktionen zieht auch unseriöse Anbieter an
Rabatte zum „Black Friday“ lesen sich gut – Kontrolle ist aber besser
Der „Black Friday“ – unmittelbar immer am Freitag nach dem US-Feiertag „Thanksgiving“ – markiert demnach den Auftakt des umsatzstärksten „Shopping“-Wochenendes des Jahres. Am 28. November 2025 ist es also wieder soweit. Mit massiven Rabatten und Sonderaktionen locken Händler dann sowohl online als auch im stationären Handel Millionen Kunden an.
- Brandl führt hierzu aus: „Die gut klingenden Preisnachlässe ergeben sich manchmal aber nur aus geschickt eingesetzten ,Pricing-Tools’ und strategischen Verkaufsmethoden. Wer diese durchschauen will, ist mit einem Blick auf Preisportale gut beraten. Sie bieten detaillierte Preisverläufe der Produkte über Wochen oder Monate hinweg an. So ist auf einen Blick erkennbar, ob der ,Black Friday’-Preis tatsächlich der niedrigste Preis war oder ob der Preis kurz zuvor angehoben wurde.“
Darüber hinaus hat die EU mit der sogenannten Omnibus-Richtlinie Rabattaktionen geregelt: „Seit 2022 müssen Händler in der EU bei Rabattaktionen, bei denen sie mit einem gestrichenen alten Preis werben, den niedrigsten Preis des Produkts aus den letzten 30 Tagen angeben.“ Dies solle die Praxis der kurzfristigen Preisanhebung mit dann folgenden, vermeintlich riesigen Rabatten erschweren.
Warnung vor „Fake-Shops“ – nicht nur im „Black Friday“-Umfeld
Wo viele echte „Schnäppchen“ warten, seien auch Betrüger nicht weit. Sogenannte Fake-Shops im Internet sähen auf den ersten Blick aus wie echte, seriöse Websites. Sie seien teilweise 1-zu-1-Kopien real existierender Webseiten oder diesen täuschend echt nachempfunden. So gewinnen sie laut Brandl mit Hilfe von kopierten Bildern, gefälschten Gütesiegeln und geschickt geklauten Produktinformationen leicht das Vertrauen der potenziellen Kunden und locken diese in die „Klickfalle“.
- „,Fake-Shops’ sehen den Seiten seriöser Anbieter täuschend ähnlich. Sie dienen jedoch allein dazu, gegen Vorkasse nicht existente Ware zu verkaufen und dabei auch noch Zahlungsdaten oder persönliche Informationen abzugreifen“, warnt Brandl. Oft bleibe die bestellte Ware aber aus und das Geld sei nach der Zahlung verschwunden. Auch über den Preis lockten die Kriminellen die Verbraucher an. „Wenn das Angebot für das neue Smartphone zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das in den meisten Fällen auch“, betont Brandl. Im Zweifel könne es helfen, Namen und Adresse des Shops im Handelsregister zu überprüfen. Auch Bewertungen in externen Bewertungsportalen könnten helfen, sich eine Meinung zu bilden.
Wenn eine Website kein Impressum hat, sei das ein Indiz für Betrug. Werde für Überweisungen an einen angeblich deutschen Shop eine IBAN angegeben, welche nicht mit „DE“ anfängt, sei dies ebenfalls ein Warnzeichen. „Fake-Shops“ verwendeten häufig gefälschte Prüfsiegel. Ein Klick auf ein Prüfsiegel sollte zur Homepage des Ausstellers führen, um die Echtheit des Siegels zu überprüfen. Zudem empfehle es sich zu guter Letzt, eine „Shopping“-Seite sofort zu schließen, sobald ausschließlich Vorkasse als Zahlungsmethode angeboten wird. Oft falle dies erst am Ende des Kaufvorgangs auf, wenn von mehreren Zahlungsmethoden nur noch die Vorkasse verfügbar bleibe.
Tipps für Betrugsopfer rund um den „Black Friday“ und darüber hinaus
Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend Kontakt zu seiner Bank aufnehmen und die Zahlung rückgängig machen. „Das ist üblicherweise innerhalb der ersten Stunden nach dem Kauf noch möglich“, erklärt Brandl. Bei einer Lastschrift blieben Verbrauchern sogar bis zu acht Wochen, um diese zurückbuchen zu lassen. Auch Kreditkartenzahlungen könnten rückgängig gemacht werden.
- Oft bestehe die Voraussetzung darin, nachweislich zu versuchen, das Geld direkt vom Onlinehändler zurückzuerhalten. Außerdem sollten Nutzer stets sämtliche Belege für den vermeintlichen Kauf sichern und im Zweifel einen Screenshot des Angebots machen. Auch wenn diese Dokumente keine rechtliche Gültigkeit hätten, seien sie doch Beweise für Betrug.
Es gebe eine einfache Möglichkeit, um gefälschte Online-Shops gleich zu erkennen – den „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentrale. Dort könnten Verbraucher die URL der fraglichen Website eingeben und mit einem Klick überprüfen, wie seriös diese ist. Der „Fakeshop-Finder“ prüfe dabei unter anderem, ob ein Impressum hinterlegt ist, vergleiche die Adresse im Impressum mit der hinterlegten Adresse, die zur Umsatzsteuer-ID gehört und frage Bewertungen auf „Trusted Shops“ und bei „Trustpilot“ ab.
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