Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juli 11, 2013 19:44 - noch keine Kommentare

Ausforschung durch die NSA: Ein Politikum par excellence

Warum im Prinzip nur diplomatisches Handeln bleibt

Notizen und Anmerkungen von ds-Herausgeber Dirk Pinnow

[datensicherheit.de, 11.07.2013] Offenbar hat die Diplomatie bisher versagt – aber nun ist sie mehr denn je gefordert, dass Debakel geordnet aufzulösen und Schäden im transatlantischen Verhältnis zu minimieren. Jeder andere Weg bleibt praktisch wohl versperrt, auch der Rechtsweg, obwohl es durchaus juristische Anknüpfungspunkte gäbe.
Am 10. Juli 2013 lud der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin zu einem Pressegespräch zum Thema „NSA / Spionage vs. deutsches Recht“ ein. Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV, erläuterte die rechtliche Dimension des Skandals. Es falle auf, so der DAV eingangs, dass die US-amerikanischen Behörden Edward Snowden nur Geheimnisverrat und nicht Verleumdung zum Vorwurf machten – dies dürfte dafür sprechen, dass seine Enthüllungen im Wesentlichen zutreffen. Die bekannt gewordenen Abhörmaßnahmen im weiteren Sinne seien überwiegend unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig, wenn man sie nach deutschem Recht beurteilen würde. Insofern stellten sich Fragen zum Verhalten der Bundesregierung gegenüber den USA.

Foto: Dirk Pinnow

Foto: Dirk Pinnow

DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer

Offenkundig handele es sich bei den Aktionen der NSA um eine Verletzung der staatlichen Souveränität, mithin eine Völkerrechtsverletzung, denn es sei zweifelhaft, dass jemals von deutscher Seite offiziell eine rechtswirksame Zustimmung zur Spionage auf deutschem Grund und gegen Deutsche erteilt worden sei. Das in den 1950er-Jahren zugestandene Recht zu „angemessenen Schutzmaßnahmen“ bei „unmittelbaren Bedrohungen“ US-amerikanischer Militärbasen stehe jedenfalls nicht dafür. Auch seien weder im Truppenvertrag von 1952/1954 noch im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut von 1959 Autorisierungen zur Datenerhebung durch die USA zu finden, stellte Professor Ewer klar.
Selbst wenn das damalige Westdeutschland in diesem Kontext Zugeständnisse gemacht hätte, wäre das Gebiet der ehemaligen DDR und Berlins davon nicht berührt. Die pauschale Überwachung deutscher Staatsbürger sei offensichtlich unzulässig wie unverhältnismäßig.
Schon aus dem Völkerrecht ließen sich ein Interventionsverbot sowie ein Zugriffsschutz vor Dritten ableiten und damit eine Schutzpflicht des deutschen Staates, denn entscheidend sei der sogenannte „Verletzungserfolg“ im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Sollten also staatliche Stellen schon seit Langem Kenntnis über Schutzverletzungen haben, wäre dies ein krasser Verstoß gegen diese Schutzpflicht.
Professor Ewer machte aber auch die Grenzen der Handlungsfähigkeit sehr deutlich: Der Staat sei zwar zu potenziell zielführenden Abwehrmaßnahmen verpflichtet – aber die derzeit praktizierte Korrespondenz auf Ministerebene bzw. die angekündigten Gespräche und Verhandlungen reichten momentan als akzeptable Reaktion im juristischen Verständnis aus; es gebe keinen Rechtsanspruch auf eine konkrete Maßnahme der Bundesregierung. Erst wenn eine ergebnislose Verschleppung dieser Aktionen drohe, käme die Bundesregierung ihrer Pflicht nicht mehr nach.
Als Anwalt empfehle er stets, direkten Verhandlungen vor Gerichtsanrufungen den Vorrang einzuräumen. Eventuell könnten rechtliche Schritte im Kontext diplomatischer Bemühungen zwar einen gewissen begleitenden Handlungsdruck aufbauen, aber der Rechtsweg würde wohl Jahre in Anspruch nehmen. Auch sei es schwierig, eine allgemein zu rügende Praxis rechtlich zu verfolgen, zumal wenn diese als bloße Vorratsdatenspeicherung dargestellt wird, – erst wenn es konkrete, beweisbare Schadensfälle gebe, könnte etwa der UN-Menschenrechtsausschuss angerufen werden.

Keine Frage: Professor Ewers Ausführungen ernüchtern, denn angesichts der ungeheuerlichen Dimension des transatlantischen Vertrauensverlustes wünschen sich wohl viele Verärgerte eine ebenso gewaltige Reaktion. Es ehrt den DAV, deutlich zu machen, dass juristische Schritte zur Erwiderung nicht die erste Wahl sein können!
Professor Ewer hat zum Ende seiner Ausführungen appelliert, eine breite öffentliche Debatte über die Rolle der bundesdeutschen Geheimdienste und ihre Kooperation mit ausländischen Partnern anzustrengen. Zur innenpolitischen Diskussion in Deutschland mit ihren außenpolitischen Implikationen, wie viel Sicherheit einerseits und wie viel Freiheit andererseits wir haben möchten, gibt es keine Alternative. Dann können wir uns im Anschluss auch über konkrete Datensicherungs- und -schutzmaßnahmen verständigen. Vielleicht lässt uns dieser Skandal endlich erkennen, dass Datensicherheit niemals ein Zustand, sondern ein immerwährender Prozess der Annäherung ist.
Wichtig ist jetzt, dass sich die Öffentlichkeit nicht mit Beschwichtigungen der Verantwortlichen in Deutschland abspeisen und von anderen Medienhypes ablenken lässt, sondern die weitere Entwicklung wachsam und konstruktiv-kritisch verfolgt. Der Bürger als Souverän der Republik muss seine gewählten Vertreter nun – gerade in Wahlkampfzeiten – unter Erwartungsdruck setzen. Wenn wir aus dem Kriechgang herauskommen und den aufrechten Gang einüben, dann gelingt auch die Kommunikation auf Augenhöhe – dies- und jenseits des Atlantiks. Bis 1989/90 teilten wir doch dieselben Werte; man sollte gelegentlich nachdrücklich daran erinnern und auf beiden Seiten Mut machen, diese auch in einer globalisierten Welt zu leben; nicht als Gutmensch, sondern als Pragmatiker mit dem Wissen, dass die Wertschöpfung im Informations- und Kommunikationszeitalter im Wesentlichen auch auf Vertrauen, Vertraulichkeit und Integrität basiert. Wer mental in den Überwachungswahn des Kalten Kriegs zurückfällt, sich fast mit der ganzen übrigen Welt überwirft, gar die Aktivitäten des damaligen Ostblocks noch zu übertrumpfen versucht, schadet letztlich der eigenen Gesellschaft und dem eigenen Land, könnte gar im Kontext einer Wirtschafts-, Währungs- und Systemkrise das Schicksal der DDR und der Sowjetunion teilen.
Menetekel gibt es genug – in Form von hoher Jugendarbeitslosigkeit, Tent Cities, Fehlernährung etc. Man sucht „Terroristen“ mit Milliardenaufwand und sieht die seit Jahren selbst gelegten „gesellschaftlichen Zeitbomben“ nicht. Es ist höchste Zeit die Wahrnehmung der Behörden auf die schleichenden Gefahren mit gewaltiger Zerstörungskraft zu lenken und Prioritäten neu zu kalibrieren; noch ist es nicht zu spät!



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung