Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Juni 23, 2017 20:36 - noch keine Kommentare
Kritik an Diskrepanz zwischen digitalen Grundrechten und staatlicher Sicherheitspolitik
Johannes Caspar kommentiert Beschluss des OVG Münster zur Vorratsdatenspeicherung und Erweiterung der gesetzlichen Befugnisse staatlicher Eingriffe in informationstechnische Systeme
[datensicherheit.de, 23.06.2017] Laut einer Stellungnahme des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) könnten die jüngsten Nachrichten zu rechtspolitisch drängenden Fragen der Digitalen Welt kaum widersprüchlicher sein – einerseits wurde mit dem Beschluss des OVG Münster die Vorratsdatenspeicherung rechtlich in Frage gestellt, andererseits beschloss der Bundestag eine Regelung, die künftig die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ zu polizeilichen Standardmaßnahmen macht und damit „massiv in die Grundrechte“ eingreift.
Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeläutet
Der Beschluss des OVG Münster sei „mit deutlicher Ansage“ gekommen: Der EuGH habe sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Vorratsdatenspeicherung auseinandergesetzt. Insbesondere nach seiner Entscheidung aus dem Jahr 2016 zur verpflichtenden Speicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat in anderen Mitgliedstaaten sei „klar vorhersehbar“ gewesen, dass die deutsche Regelung dem vorrangigen Recht der EU nicht entspreche. Der Beschluss des OVG dürfte damit das Ende der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einläuten. Als Konsequenz sollte nun eine Nichtanwendung der Speicherpflichten „das rechtsstaatliche Gebot der Stunde“ sein.
Mit Augenmaß und Einsicht der Verantwortung für Grundrechte nachkommen!
Die Signale wiesen jedoch in eine andere Richtung: Parallel habe der Bundestag am 22. Juni 2017 eine Änderung der Strafprozessordnung zur Ausdehnung staatlicher Eingriffe in die Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme beschlossen – diese seien „rechtsstaatlich fragwürdig“, gefährdeten die IT-Sicherheit und seien in einem „wenig transparenten Verfahren“ in das Parlament eingebracht worden.
Am Ende drohe dieser Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht absehbar das, was mit der Vorratsdatenspeicherung schrittweise geschehe. „Statt immer wieder neue rechtsstaatliche Korrekturen durch die Gerichte herauszufordern, sollte die Politik mit Augenmaß und Einsicht ihrer Verantwortung für die Grundrechte der Bürger nachkommen“, fordert der HmbBfDI Prof. Johannes Caspar.
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