Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Februar 14, 2011 14:54 - noch keine Kommentare

Peter Schaar: Erfolgreicher Berliner Volksentscheid hat auch Bedeutung für die Bundesebene

Zugang zu staatlichen Informationen unverzichtbar, insbesondere wenn die Öffentliche Hand ihre Aufgaben an private Unternehmen überträgt

[datensicherheit.de, 14.02.2011] Der erfolgreiche Berliner Volksentscheid vom 13. Februar 2011 zur Offenlegung der Verträge und Nebenabreden beim Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe ist nach Auffassung des Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, ein „großartiger Impuls für mehr Transparenz“:
Die Bedeutung dieses erfolgreichen Volksentscheides gehe weit über die Hauptstadt hinaus; auch die Bundesregierung und der Bundestag sollten sich dieses Ergebnis zu Herzen nehmen und daraus lernen, so Schaar. Die Offenlegung von Verträgen zwischen Staat und Unternehmen gehöre jetzt auf die Tagesordnung. Dabei dürften die sogenannten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht länger als Transparenz-Sperre für Bürgerinformation wirken. Fiskalische und wirtschaftliche Interessen seien nicht per se stärker als das öffentliche Informationsinteresse. Deshalb sollte der Zugangsanspruch zu Informationen nach dem seit fünf Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetz des Bundes deutlich erweitert werden. Der Zugang zu staatlichen Informationen sei unverzichtbar, insbesondere wenn die Öffentliche Hand sich privater Unternehmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedient. Die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zum Zugang zu diesen Informationen sollten verbessert werden.
Schaar hält es außerdem für erforderlich, dass die Behörden wichtige Informationen, wie Verträge mit Privaten, von sich aus im Internet veröffentlichen. Dies sei eine „Bringschuld“ der Öffentlichen Hand.

Weitere Informationen zum Thema:

Berliner Wassertisch
Gesetzentwurf durch Volksentscheid angenommen / Mitteilung der Landeswahlleiterin vom 13. Februar 2011



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