Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juli 12, 2018 21:32 - noch keine Kommentare

BGH-Urteil: Klarheit zum Thema Digitaler Nachlass geschaffen

DsiN begrüßt Beschluss aus Verbrauchersicht

[datensicherheit.de, 12.07.2018] Nach Erkenntnissen des Deutschland sicher im Netz e.V. (DsiN) haben nur fünf Prozent der Nutzer ihren Digitalen Nachlass geregelt – daher rät DsiN allen Verbrauchern, hierzu Hilfsangebote anzunehmen. Hintergrund ist ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Juli 2018 in Karlsruhe.

Digitaler Nachlass wie das Erbe an Gegenständen behandelt

Das Soziale Netzwerk facebook muss laut dem BGH-Urteil vom 12. Juli 2018 den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen seit mehreren Jahren gesperrten Nutzerkonto gewähren.
„Mit dem Urteil des BGH besteht für Verbraucher künftig Klarheit, dass der Digitale Nachlass wie das Erbe an Gegenständen behandelt wird. Alle Rechte und Pflichten an Online-Diensten gehen auf die Hinterbliebenen über. Sie können über den gesamten persönlichen Datenbestand in Sozialen Netzwerken und E-Mail-Diensten des Erblassers verfügen“, so DsiN-Geschäftsführer Dr. Michael Littger.

Vier von fünf Nutzern möchten Regelungen treffen, wissen aber nicht wie

Zugleich weist DsiN auf die zunehmende Bedeutung des Urteile hin, den eigenen Digitalen Nachlasses sorgfältig zu regeln: „Wenn sämtliche digitale Kommunikation für die Nachwelt zugänglich wird, Bilder, Briefe und Bankverkehre, sollten individuelle Vorkehrungen getroffen werden. Regelungen, wer das Digitale Erbe verwalten soll und wie mit persönlichen Daten umgegangen wird, gehören unbedingt dazu“, unterstreicht Dr. Littger.
Laut DsiN verfügen derzeit nur rund fünf Prozent über eine Regelung des Digitalen Nachlasses. Vier von fünf Nutzern würden ihren Nachlass gerne abwickeln, wüssten aber nicht genau wie. DsiN appelliert daher an Verbraucher, Angebote zur Regelung des Digitalen Nachlasses anzunehmen.

DsiN-Projekt „Digital-Kompass“ gibt Hilfestellung

Das DsiN-Projekt „Digital-Kompass“ soll insbesondere die ältere Generationen über Fragen des Digitalen Nachlasses aufklären und konkrete Tipps zum Schutz der Privatsphäre geben:
· Verfassen Sie ein Testament über Ihren Digitalen Nachlass: Jeder Internetnutzer sollte schriftlich festhalten, welchen Umgang mit seinen Daten er sich nach Lebensende wünscht. Hierzu zählt die Löschung von Online-Konten ebenso wie die Benennung einer Person seines Vertrauens, welche die Ausführung regelt.
· Machen Sie eine Auflistung über Ihr Digitales Erbe: Hierzu zählen E-Mail- und Online-Banking-Konten ebenso wie Zugänge zu Sozialen Netzwerken, Apps oder bei Streaming-Diensten.
· Verwalten Sie Ihre Passwörter und Zugänge sicher: Nur wenn Zugangsdaten sicher hinterlegt wurden, können Hinterbliebene im Sinne des Verstorbenen handeln.

Weitere Informationen zum Thema:

Digital Kompass
Digitaler Nachlass – Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?

datensicherheit.de, 12.07.2018
Digitaler Nachlass: Bitkom begrüßt grundsätzliche Klärung des Umgangs



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