Aktuelles, Branche, Produkte - geschrieben von dp am Dienstag, Februar 22, 2022 14:05 - noch keine Kommentare
Blockchain und Datenschutz können sich vertragen
Die Technologie kann sogar helfen, Datenschutz in der betrieblichen Praxis umzusetzen
[datensicherheit.de, 22.02.2022] Datenschutz gilt als zentrales Thema bei Unternehmen bei der Realisierung von Blockhain-Projekten. „Wenngleich die Blockchain nie als Datenschutztechnologie entwickelt wurde, sondern als Technologie, um Daten manipulationssicher, transparent, nachvollziehbar und dauerhaft zu speichern, schließen sich Blockchain und Datenschutz aber nicht aus. Im Gegenteil. Die Technologie kann sogar helfen, Datenschutz in der betrieblichen Praxis umzusetzen“, kommentiert Harald Krekeler, Geschäftsführer des Softwarebüros Krekeler. Er ist nach eigenen Angaben Entwickler der Blockchain-Lösung „Documentchain“, einer speziell für das Dokumentenmanagement entwickelten dezentralen Blockchain. Diese biete Anwendern die Möglichkeit, „eindeutige Hashwerte einer Dokumentdatei gemeinsam mit einem Zeitstempel in der verteilten Datenbank dauerhaft zu hinterlegen und später mit dem Originaldokument abzugleichen“.

Foto: Softwarebüro Krekeler
Harald Krekeler: Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Blockchain können datenschutzrechtlich genutzt werden
Vor allem das Recht auf Datenlöschung gemäß Datenschutz-Grundverordnung gilt es zu realisieren
Die sichere Aufbewahrung von Daten, ihre fristgerechte vollständige Löschung und die Wahrung der Betroffenenrechte, vor allem das Recht auf Datenlöschung gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), stelle viele Unternehmen noch immer vor Herausforderungen. „Diese Anforderungen müssen und können in einer praxistauglichen Blockchain-Anwendung umgesetzt werden“, sagt Krekeler. Es sei ein zentraler Punkt, „wenn es darum geht, Unternehmen vom Einsatz der Blockchain-Technologie zu überzeugen“:
Denn auch wenn die meisten deutschen Unternehmen die Blockchain als eine wichtige Zukunftstechnologie sähen und ihre Relevanz für neue Produkte und neue Geschäftsmodelle erkannt hätten, nutzten laut einer repräsentative Umfrage des Digitalverbandes Bitkom bislang nur zwei Prozent von ihnen die Blockchain oder hätten ein Pilotprojekt gestartet.
Blockchain: Datenbank mit kryptographisch verketteten Blöcken und Zeitstempel
Bei der Blockchain handele es sich um eine Datenbank, deren Datensätze (Blöcke) kryptographisch miteinander verkettet und mit Zeitstempel versehen seien. Daten würden hierbei nicht im Klartext gespeichert, sondern nur Hashwerte, also kryptographische Zahlenfolgen. Die originalen Daten verblieben bei den Anwendern.
„Genau hier können die Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Blockchain datenschutzrechtlich genutzt werden. Denn die auf der Blockchain hinterlegten Daten lassen keinen Rückschluss auf den Inhalt des abgesicherten Dokuments zu. Nur wer das Dokument besitzt, kann dieses den Hashwerten auf der Blockchain zuordnen“, erläutert Krekeler.
Vertrauliche Unterlagen verbleiben datenschutzkonform auf dem Rechner des Anwenders
Im Unternehmensalltag müsse beispielsweise eine ganze Reihe wichtiger Dokumente rechtssicher aufbewahrt und die Integrität sowie Authentizität dieser Unterlagen über die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist hin gewahrt werden. Zu eben diesem Zweck sei „Documentchain“ entwickelt worden: „Belege, Verträge, Urkunden, Patente oder auch nur vielversprechende Ideen, die heute erstellt oder abgeschlossen werden, verbleiben datenschutzkonform auf dem Rechner des Anwendenden.“ Nur er könne diese einsehen und nach Anforderungen der DSGVO löschen.
„Lediglich der Datei-Hash, welcher ein Dokument eindeutig identifiziert, aber keinen Rückschluss auf dessen Inhalt zulässt, wird in einem Datenblock der dezentralen ,Documentchain‘ gesichert. Wird die originale Datei nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht, verbleibt nur noch ein verwaister Hashwert in der ,Documentchain‘“, unterstreicht Krekeler.
Weitere Informationen zum Thema:
DOCUMENT CHAIN
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