Aktuelles, Branche - geschrieben von am Dienstag, August 9, 2016 17:55 - noch keine Kommentare

Bundesregierung plant Vorgehen gegen Steuerbetrug an der Ladenkasse

Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an Registrierkassen durch Bundeskabinett beschlossen

[datensicherheit.de, 09.08.2016] Laut einer Mitteilung des Mittelstands-Beratungsunternehmens DHPG hat die Finanzverwaltung des Bundes mit einem Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen die Regelung zum Einsatz von auslesbaren Kassensystemen verschärft.

Kassenabschlussbelege auf Papier nicht mehr ausreichend

Ab 2017 müssen Unternehmen demnach sämtliche elektronische Daten der Kassensysteme einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar digital speichern. Die alleinige Aufbewahrung von Kassenabschlussbelegen auf Papier sei dann nicht mehr ausreichend.
Ergänzend solle jederzeit ein Zugriff auf die Kassendaten möglich sein, die in einem maschinell auswertbaren Format zur Verfügung stehen müssten. Registrierkassen ohne Datenexportschnittstelle, Einzelaufzeichnungs- und Speichermöglichkeit, die bauartbedingt den Anforderungen des Finanzamtes nicht oder nur teilweise genügen, seien bis zum 31. Dezember 2016 aufzurüsten oder auszutauschen.

Zertifizierte Registrierkassen erforderlich

Ab dem 1. Januar 2020 müssten die Kassenaufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden, bestehend aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Der Kassenhersteller könne das Zertifikat beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.
Für bereits angeschaffte Kassensysteme mit Schutz der digitalen Aufzeichnungen, die sogenannten „INSIKA Kassensysteme“, gelte eine abweichende Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2022.

Rechtzeitig mit neuen Regelungen befassen!

Unternehmen sollten sich rechtzeitig mit den neuen Regelungen zur Registrierkasse auseinandersetzen und Schwachstellen ausbessern, denn Verstöße könnten Geldbußen von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen, sagt Klaus Zimmermann, Partner der DHPG.
Bevor Firmen ihre Ladenkasse austauschen, sollten sie überprüfen, ob die Aufrüstung des Kassenspeichers oder die Auslagerung der Daten auf ein unveränderbares Medium möglich sind. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt sich beim Kauf einer neuen Registrierkasse, darauf zu achten, dass die eingesetzte Kassensoftware zertifiziert ist“, so Zimmermann.

Kassen-Nachschau vorgesehen

Eine Neuerung des Gesetzesentwurfes sei auch die Einführung einer „Kassen-Nachschau“, die für die offene Ladenkasse und alle elektronischen Kassensysteme gelte. Hierbei könne der Finanzbeamte ohne vorherige Ankündigung die Kassenaufzeichnungen und Buchungen überprüfen sowie einen Kassensturz durchzuführen. Bei der Feststellung von Mängeln sei eine Betriebsprüfung ohne vorherige Prüfungsanordnung möglich.



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