Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Oktober 3, 2025 1:09 - noch keine Kommentare
Durchführungsgesetz zum Data Act: 5 eco-Kernforderungen für die Umsetzung
Der eco moniert, dass die Bundesregierung in der langen Übergangsfrist wertvolle Zeit verstreichen ließ und fordert jetzt zu schnellem Handeln auf
[datensicherheit.de, 03.10.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den seit dem 12. September 2025 endgültig in Kraft getretenen europäischen „Data Act“: Auch Unternehmen in Deutschland müssen dessen Vorgaben umsetzen – doch noch immer fehle es an klaren Verfahrensregeln und einer schlüssigen nationalen Aufsichtsstruktur. In Kürze wolle die Bundesregierung das Durchführungsgesetz zum „Data Act“ im Kabinett beraten. Der eco begrüßt diesen Schritt, warnt aber: „Die Bundesregierung hat in der langen Übergangsfrist wertvolle Zeit verstreichen lassen. Jetzt muss schnell gehandelt werden, um deutschen Unternehmen nicht unnötig Steine in den Weg zu legen!“

Foto: eco
Alexander Rabe: Deutschland darf beim „Data Act“ nicht zum Bremsklotz im europäischen Binnenmarkt werden!
eco unterstützt klar strukturierte Aufgabenteilung zwischen BNetzA und BfDI
„Der ,Data Act’ kann ein entscheidender Impuls für Europas Datenwirtschaft sein – aber Deutschland darf diesen Impuls nicht durch Bürokratie und unklare Zuständigkeiten verspielen!“, fordert der eco-Geschäftsführer, Alexander Rabe.
- Er führt aus: „Wer in Europa Gesetze beschließt, muss auch für eine saubere Umsetzung sorgen. Das bedeutet: Klare Behördenstrukturen, praxisnahe Unterstützung für Unternehmen und Sanktionen mit Augenmaß!“
Der eco betont in diesem Zusammenhang insbesondere die Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA): Im aktuellen Entwurf sei vorgesehen, die BNetzA als zentrale Aufsichtsbehörde für den „Data Act“ zu benennen – mit klar abgegrenzter Zuständigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) für Datenschutzfragen.
Der eco hat 5 Kernforderungen für Deutschland formuliert
Der eco begrüßt diese Entscheidung zur Aufgabenteilung „ausdrücklich“, da sie die Grundlage für eine einheitliche Auslegung in Deutschland lege, Rechtssicherheit schaffe und die Datennutzung unterstütze.
Entscheidend sei nun, „dass die BNetzA personell und finanziell ausreichend gestärkt wird“. Nur so könne sie ihre Rolle nicht nur als Kontrollinstanz, sondern auch als aktiver Partner der Wirtschaft erfüllen – mit Leitlinien, Handlungsempfehlungen und einem direkten Draht zur Praxis.
Um eine erfolgreiche Umsetzung sicherzustellen, hat der eco fünf Kernforderungen für Deutschland formuliert:
- Verhältnismäßige Aufsicht
Kohärente Struktur mit der Bundesnetzagentur als zentraler Behörde und klarer Zuständigkeit der BfDI! - Sanktionen mit Augenmaß
Verhältnismäßige Bußgelder, klare Abgrenzung zur DSGVO und ein Moratorium für KMU und Start-ups zu Beginn!
Zudem sollten kleinere Verstöße, wie im Entwurf vorgesehen, mit einer Verwarnung geahndet werden, da KMU oft nicht über große Rechtsabteilungen verfügten und sonst abgeschreckt werden könnten, Daten zu nutzen. - Förderung statt nur Kontrolle
Aufsicht auch als Ansprechpartner und Unterstützer mit praxisnahen Leitlinien! - Europaweite Rechtssicherheit
Überschneidungen mit DSGVO und DGA adressieren, Leitlinien entwickeln und das geplante Datengesetzbuch als zentrale Lösung nutzen! - Streitbeilegung
Unabhängige Schlichtungsstellen nach dem Vorbild der „Schlichtungsstelle Telekommunikation“ einrichten!
Diese fehlten aktuell noch im Entwurf des Umsetzungsgesetzes – aus Sicht von eco wäre eine solche Ergänzung jedoch entscheidend, um eine unabhängige und faire außergerichtliche Konfliktlösung sicherzustellen.
Der eco fordert zügige, praxisorientierte Umsetzung als ein klares Signal an die Unternehmen
„Deutschland darf beim ,Data Act’ nicht zum Bremsklotz im europäischen Binnenmarkt werden“, unterstreicht Rabe .
- Jetzt komme es darauf an, die verbleibende Zeit für eine zügige, praxisorientierte Umsetzung und für ein klares Signal an die Unternehmen, „dass sie auf Unterstützung statt Rechtsunsicherheit bauen können“, zu nutzen.
Die „eco Kernforderungen zur Durchführung des Data Acts“ stehen online zur Verfügung – auch die „Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG)“ des eco ist auf dessen Website zu finden.
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. / Wir gestalten das Internet.
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT
Alexander Rabe
VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 10.09.2025
eco Kernforderungen zur Durchführung des Data Act
VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V. eco, 14.03.2025
STELLUNGNAHME zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act-Durchführungsgesetz – DA-DG)
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