Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Mittwoch, August 12, 2020 19:47 - noch keine Kommentare
eco begrüßt Sicherheitskatalog der BnetzA
Transparenter 5G-Netzausbau ohne Diskriminierung vom eco lobend hervorgehoben
[datensicherheit.de, 12.08.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 11. August 2020 den aktuellen Entwurf ihres Sicherheitskatalogs veröffentlicht habe, welcher die Sicherheitsanforderungen für das Betreiben von Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sowie für die Verarbeitung personenbezogener Daten regeln solle. Der eco begrüßt, „dass die BNetzA dem politischen Druck nicht nachgegeben und den Fokus auf sachgerechte Kriterien für die Sicherheit von Telekommunikationsnetzen gelegt hat“. Dies betreffe insbesondere die Neutralität gegenüber Herstellern und deren Herkunftsländern.
![bundesnetzagentur-katalog-sicherheitsanfroderungen-5g-2020](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/bundesnetzagentur-katalog-sicherheitsanfroderungen-5g-2020-e1597254112130.jpg)
Abbildung: Bundesnetzagentur
BNetzA-Katalog von Sicherheitsanforderungen: Aktualisierung Version 2.0
eco: Digitale Souveränität bedeutet u.a. selbstbestimmt Regeln zu setzen
„Der neue Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur bietet eine geeignete Grundlage, um die Netzsicherheit in Deutschland zu verbessern und gleichzeitig digitale Infrastrukturen nachhaltig und transparent auszubauen“, erläutert Klaus Landefeld, eco-Vorstand „Infrastruktur und Netze“.
Die BNetzA habe ganz richtig erkannt, „dass Digitale Souveränität nicht Abschottung oder Protektionismus bedeutet, sondern sich an objektiven und angemessenen Kriterien für Alle zur Stärkung der IT Sicherheit und der Integrität der Netze orientiert“. Digitale Souveränität bedeutet laut Landefeld, „selbstbestimmt die Regeln zu setzen, Technologien zu verstehen und auch zu kontrollieren“.
eco-Forderung: Jetzt endlich Gas geben und vorankommen!
Jedoch übt Landefeld auch Kritik: So sei neben der jetzt in die Anhörung gegebenen Liste mit Nennung der kritischen Funktionen, eine zweite zusätzliche durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erstellende technische Richtlinie vorgesehen, die beide jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden sollten.
Die Folge, so Landefeld: Die betroffenen Unternehmen hätten dadurch weder Planungs- noch Rechtssicherheit. „Der Ausbau der 5G-Netze wird sich dadurch nur noch weiter verzögern“, befürchtet Landefeld und stellt abschließend klar: „Um im internationalen Vergleich nicht noch weiter zurückzufallen, müssen wir jetzt endlich Gas geben und vorankommen.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 04.08.2020
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