Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Januar 11, 2021 13:51 - noch keine Kommentare
eco warnt vor übereiltem Anti-Hass-Gesetz
Bundesregierung nimmt jüngste Vorkommnisse in Washington zum Anlass für Eilverfahren – eco sieht darin falsches Signal für unseren Rechtsstaat
[datensicherheit.de, 11.01.2021] In einer aktuellen Stellungnahme warnt der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. vor Aktionismus im Zusammenhang mit dem sogenannten Anti-Hass-Gesetz. In Hinblick auf die jüngsten Vorkommnisse im US-Kapitol in Washington D.C. plane die deutsche Bundesregierung die „Reparatur für das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz“ in einem beschleunigten Verfahren noch im Januar 2021 durch den Bundestag bestätigen zu lassen. Der eco bewertet nach eigenen Angaben das Eilverfahren eines für verfassungsrechtlich bedenklich eingestuften Gesetzes jedoch als „kritisch“.
![Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender des eco – Verbands der Internetwirtschaft e. V.](https://www.datensicherheit.de/wp-content/uploads/oliver-sueme-eco-e1610369444320.png)
Bild: eco
Oliver J. Süme: Gesetzgeber schießt über das Ziel der effektiven Strafverfolgung hinaus
eco-Vorstandsvorsitzender fordert verfassungskonforme und tragfähige Ausgestaltung
Der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme, kommentiert: „Der Sturm auf das US-Kapitol verdeutlicht, wie wichtig es ist, geschlossen für demokratische Werte einzustehen. Doch die chaotischen Ereignisse in Washington dürfen nicht die Begründung dafür sein, um ein aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli seitens des Bundespräsidenten als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuftes Gesetz jetzt im Hauruck-Verfahren einfach durchzuwinken.“
Ob mit dem sogenannten Reparaturgesetz die Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts vollumfänglich beachtet würden, sei aus heutiger Perspektive zumindest fraglich. Eine verfassungskonforme und tragfähige Ausgestaltung müsse nun im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert werden.
eco kritisiert privatwirtschaftliche Auslagerung der Rechtsdurchsetzung
Das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Die Strafverfolgungsbehörden müssten allerdings dringend ihre Arbeitsweisen an die digitale Welt anpassen, konsequent gegen die Verfasser rechtswidriger Inhalte vorgehen und sie bestrafen. Süme warnt: „Eine privatwirtschaftliche Auslagerung der Rechtsdurchsetzung ist definitiv das falsche Signal für unseren Rechtsstaat.“
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat eco nach eigenen Angaben bereits mehrmals verdeutlicht, dass Hass und Hetze im Internet nichts zu suchen hätten, der deutsche Gesetzgeber jedoch über das Ziel der effektiven Strafverfolgung hinausschieße. Nach Plänen des Bundesinnenministeriums, künftig auch Beiträge bei den vom NetzDG ausgenommenen Betreibern kleiner Sozialer Netzwerke nebst IP-Adressen zu übermitteln, habe eco auch vor einer „Verdachtsdatenbank“ gewarnt, die einer allgemeinen Meldeverpflichtung – auch für kleine Unternehmen – entspräche.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 21.09.2020
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