Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, Oktober 5, 2020 17:21 - noch keine Kommentare
EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung erwartet: eco warnt vor flächendeckender Überwachung
Unternehmen tragen laut eco hohes Risiko bei Speicherung hochsensibler Daten
[datensicherheit.de, 05.10.2020] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. setzt sich nach eigenen Angaben seit fast 15 Jahren aktiv gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Mit Blick auf die nun anstehende EuGH-Entscheidung warnt dieser Verband vor einer Verpflichtung zur ständigen Überwachung des Privatlebens und hoffe darum auf ein Urteil zugunsten der Grundrechte in Europa. Weiter kritisiert der eco, „dass Deutschland nun auch seine Ratspräsidentschaft nutzt, um EU-weite Initiativen zur Vorratsdatenspeicherung einzurichten, um so das verdachtsunabhängige Protokollieren von Nutzerdaten voranzutreiben“.
Oliver Süme hofft sehr, dass der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona folgen wird…
eco befürchtet mögliche Überforderung der Unternehmen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde am 6. Oktober 2020 in vier verschiedenen Fällen über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden: Aus Frankreich und Belgien stammten insgesamt drei Klagen, prozessual getrennt davon werde zur selben Zeit auch über die Klage der britischen Bürgerrechtsorganisation Privacy International entschieden.
„Die Vorratsdatenspeicherung greift massiv in die Bürgerrechte im Bereich des Datenschutzes, dem Schutz der informellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses ein“, erläutert der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme. Allein in Deutschland entstünden 520 Millionen Datensätze pro Tag, wenn die Speicherpflicht durchgesetzt werden sollte.
Zudem berge die Vorratsdatenspeicherung auch für Unternehmen enorme Risiken in der konkreten Umsetzung: „Je mehr hochsensible Daten allein auf Veranlassung des Staates zu speichern sind, desto größer sind die Herausforderungen für die Unternehmen, diese Daten zu schützen“, warnt Süme daher auch vor einer möglichen Überforderung der Unternehmen.
Im Mai 2020 hatten der eco und weitere Verbände gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht
„Ich hoffe sehr, dass der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona folgen wird“, sagt Süme. Noch immer versuchten die EU-Kommission oder einzelne Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, die Vorratsdatenspeicherung wiederzubeleben, „obwohl die allgemeine und anlasslose Speicherung von Daten nicht konform mit deutschem oder europäischen Recht war und hoffentlich auch niemals sein wird“.
So habe die EU-Kommission jüngst eine Studie veröffentlicht, die von Vornherein die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung unterstelle, jedoch nicht deren Erforderlichkeit oder mögliche Alternativen untersuche.
In einer im Mai 2020 veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme hätten eco und weitere Verbände auf diese und weitere Mängel bei der Erstellung der Studie hingewiesen.
eco unterstützt Klage des Mitglieds SpaceNet
Der eco unterstütze die Klage seines Mitgliedsunternehmens SpaceNet zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, die aktuell ebenfalls als Verfahren beim EuGH anhängig sei. „eco und SpaceNet erstritten im Juni 2017 vor dem Oberverwaltungsgericht NRW, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung EU-rechtswidrig ist.“
In Folge dessen habe die Bundesnetzagentur den Vollzug der Speicherpflicht für alle betroffenen Unternehmen ausgesetzt. Die Bundesregierung habe die gerichtlichen Entscheidungen nicht akzeptieren wollen und sei vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.
Dieses habe das Verfahren ausgesetzt und es dem EuGH vorgelegt, um über die Vereinbarkeit der deutschen Vorratsdatenspeicherung mit dem EU-Recht zu entscheiden.
Weitere Informationen zum Thema:
eco, Politik & Recht, 15.01.2020
eco kommentiert EuGH-Verhandlungen zur Vorratsdatenspeicherung: „Alle Wiederbelebungsversuche werden scheitern“
eco
Remarks on Conducting a Data Retention Study
eco, 17.09.2019
Hintergrundpapier zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht Berlin
datensicherheit.de, 25.09.2019
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