Aktuelles, Experten - geschrieben von cp am Mittwoch, Dezember 8, 2010 16:53 - noch keine Kommentare
Europa soll Datenschutz als Grundrechtsschutz mit einer Stimme vertreten
Der Bundesdatenschutzbeauftragtewirbt für ein zeitgemäßes Datenschutzrecht
[datensicherheit.de, 08.12.2010] Verbraucherdaten seien heiß begehrt, denn ganze Wirtschaftszweige lebten davon, diese Daten zu sammeln und kommerziell auszuwerten, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in Hinblick etwa auf Adresshändler, Auskunfteien sowie Bonus- und Kundenkartenprogramme der Kaufhäuser. Für die Privatwirtschaft seien personenbezogenen Daten das Gold des 21. Jahrhunderts. Aber nicht nur die Privatwirtschaft, auch der Staat habe ein wachsames Auge auf unsere Daten – mit Hinweis auf das öffentliche Interessen. Heute könnten staatliche und nicht-staatliche Stellen in einem noch nie da gewesenen
Maß riesige Datenmengen anhäufen und zu Profilen zusammenführen, die genaue Rückschlüsse auf unsere Lebensgewohnheiten zuließen, so Schaar.
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchung belegten dabei, dass sowohl die Privatwirtschaft wie auch der Staat in zum Teil bedenklichem Umfang Daten sammelten und auswerteten:
Der Datenschutz sollte den Bürger vor den Begehrlichkeiten der Privatwirtschaft und allzu großer Wissbegier des Staates schützen. Weder der Gläserne Kunde noch der Gläserne Bürger seien mit dem Menschenbild des Grundgesetzes vereinbar. Die technologischen Entwicklungen stellten die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze allerdings vor Herausforderungen, auf die sie nicht immer zeitgemäße Antworten hätten. Schaar zeigt sich besorgt darüber, dass die technische Realität im Alltag Eingriffe in unser Recht auf Informationelle Selbstbestimmung zunehmend geräuschlos und hinter unserem Rücken ermögliche – Interessen, Lebensweisen und Persönlichkeitsmerkmale würden Dritten bekannt, ohne dass Betroffene dies steuern könnten. Von der Datenautonomie jedes Einzelnen -der Grundidee des Datenschutzes -seien wir damit weit entfernt.
Schaar wirbt nun für ein zeitgemäßes Datenschutzrecht. Regelungsbedarf bestehe auf nationaler, auf europäischer und – wegen der Internationalisierung der Datenströme – zunehmend auch auf globaler Ebene, denn der Umgang mit persönlichen Daten mache nicht vor Landesgrenzen halt. So führe die internationale Verflechtung der
Unternehmen dazu, dass Daten weltweit kursierten. Aber auch der Staat selbst übermittele Daten seiner Bürger ins Ausland -beispielsweise Flugpassagierdaten. Der Transfer persönlicher Daten in andere Länder verwische die Verantwortlichkeiten und stelle die Betroffenen bei der Durchsetzung ihrer Rechte vor erhebliche Hürden.
Angesichts dieser rasanten technologischen Entwicklung bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Globalisierung mit der damit verbundenen Verschiebung der internationalen Kräfteverhältnisse werde es immer wichtiger, dass Europa sein Verständnis von Datenschutz als Grundrechtsschutz mit einer Stimme vertrete.
Weitere Informationen zum Thema:
BfDI, 08.12.2010
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