Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Oktober 27, 2020 20:43 - noch keine Kommentare
Fingerabdrücke im Personalausweis: Digitalcourage kritisiert Generalverdacht
Anhörung im Innenausschuss zur geplante Fingerabdruck-Pflicht
[datensicherheit.de, 27.10.2020] Der Digitalcourage e.V. hat abermals Stellung zur umstrittenen Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Personalausweis genommen: „Die geplante Fingerabdruck-Pflicht kommt aus unserer Sicht einem Generalverdacht gegen Bürgerinnen und Bürger gleich“, warnt Friedemann Ebelt.

Abbildung: Digitalcourage e.V.
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen v. 22.10.2020
Fingerabdrücke: Millionenfach sollen hochsensible biometrische Körpermerkmale gespeichert werden
Denn erfasst werden sollen demnach „millionenfach hochsensible biometrische Körpermerkmale – von allen“, erläutert Ebelt. Also von fast ausschließlich rechtstreu lebenden Menschen, die keine kriminellen Absichten hätten.
Ebelt war nach eigenen Angaben als Sachverständiger eingeladen worden und äußerte sich am 26. Oktober 2020 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung im Innenausschuss. Zur Debatte habe dort der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ gestanden.
Gesetzesvorhaben zur Fingerabdruck-Pflicht hält Digitalcourage für „unverhältnismäßig“
Das Gesetz sehe vor, dass Bürger ab August 2021 bei der Beantragung eines neuen Personalausweises verpflichtend Abdrücke beider Zeigefinger auf dem Dokument speichern lassen müssten – dieses Gesetzesvorhaben hält Digitalcourage für „unverhältnismäßig“.
Es verstoße sowohl gegen das deutsche Grundgesetz als auch gegen die EU-Grundrechtecharta. „Die Risiken sind enorm, der Nutzen nicht erkennbar“, sagt Ebelt. Die Bürger hätten eine bessere Gesetzgebung verdient: „weitsichtig und an tatsächlichen Problemen orientiert“.
Kurze Begründung zur Ablehnung der Fingerabdruck-Pflicht durch Digitalcourage:
- Eine allgemeine Fingerabdruck-Pflicht sei kein wirksames Mittel gegen Terrorismus.
- Die geplante Pflicht sei nicht notwendig, um die Fälschungs- und Manipulationssicherheit von Personalausweisen zu verbessern.
- Die Fingerabdrücke auf dem amtlichen Personalausweis sollten eine zeitlich schnellere Überprüfung der Identität einer Person durch einen Fingerabdruck-Vergleich möglich machen – dies seien aber seltene Einzellfälle, die in keinem Verhältnis zu einer anlasslosen generellen Fingerabdruck-Pflicht stünden.
- Die geplante Fingerabdruck-Pflicht habe im Grundgedanken nichts mit der Freizügigkeit der Bürger zu tun, „wie ein von der Bundesregierung angeführtes Argument behauptet“. Sondern es sei „eine Pflicht, ein Zwang, also Unfreiheit“.
Geplante Fingerabdruck-Pflicht „grundrechtswidrig“
Noch stehe kein Termin für die Abstimmung im Bundestag fest. Aber es sei möglich, dass bereits nächste Woche über den Gesetzesentwurf abgestimmt werde. Nach Ansicht von Digitalcourage habe die Anhörung am 26. Oktober 2020 aber gezeigt, „dass das Gesetz dringend in einigen Punkten überarbeitet werden muss“.
Der Wichtigste sei: Die geplante Fingerabdruck-Pflicht sei „grundrechtswidrig“. Die Abgeordneten sollten deshalb der Einschätzung von Digitalcourage, dem EU-Datenschutzbeauftragten, der EU-Kommision und der EU-Grundrechteagentur folgen und das geplante Gesetz zur Fingerabdrucks-Pflicht ablehnen.
Weitere Informationen zum Thema:
digitalcourage, 22.10.2020
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen
datensicherheit.de, 30.07.2020
Personalausweis: Digitalcourage kritisiert Speicherung von Fingerabdrücken / Laut Digitalcourage kein legitimer Grund, pauschal die ganze Bevölkerung zur Abgabe biometrischer Daten zu zwingen
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