Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Juni 30, 2017 20:58 - noch keine Kommentare
Gesetz zur Umsetzung der NIS-Richtlinie in Kraft getreten
Auch Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des BSI über KRITIS-Betreiber ausgeweitet
[datensicherheit.de, 30.06.2017] Am 30. Juni 2017 trat das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit“ (NIS-Richtlinie) in Kraft. Damit erhält auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach eigenen Angaben neue Aufgaben und Befugnisse.
Gestärkte Kontrollfunktion gegenüber KRITIS
So würden unter anderem die Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des BSI über die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) ergänzend zum IT-Sicherheitsgesetz ausgeweitet. Diese gestärkte Kontrollfunktion werde das BSI auch weiterhin in einem kooperativen Ansatz gegenüber den KRITIS-Betreibern wahrnehmen.
Zudem werde die Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern und dem BSI gestärkt. So dürfe das BSI die Länder künftig umfassender unterstützen und ihnen seine technische Expertise zur Verfügung stellen.
Rolle des BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde gestärkt
„Die NIS-Richtlinie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für Cyber-Sicherheit. Wie wichtig das ist, haben zuletzt die Cyber-Angriffe mit Ransomware wie ,WannaCry‘ oder ,Petya‘/,NonPetya‘ gezeigt, die im globalen Maßstab Schäden verursacht haben. Durch die neuen Befugnisse und Aufgaben wird die Rolle des BSI als nationale Cyber-Sicherheitsbehörde weiter gestärkt. Wir werden diese Befugnisse auch in Zukunft in guter und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ausüben und dafür sorgen, dass das IT-Sicherheitsniveau in Deutschland weiter steigt, als notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Digitalisierung“, erläutert BSI-Präsident Arne Schönbohm.
Geänderte BSI-KRITIS-Verordnung in Kraft
Zudem ist auch die geänderte BSI-KRITIS-Verordnung in Kraft getreten. Diese bestimmt demnach transparente Kriterien, anhand derer Betreiber Kritischer Infrastrukturen aus den Sektoren „Finanz- und Versicherungswesen“, „Gesundheit“ sowie „Transport und Verkehr“ prüfen können, ob sie unter die Regelungen des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.
Daneben seien erforderliche Ergänzungen und Klarstellungen zu den bereits getroffenen Festlegungen zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen für die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) vorgenommen worden.
Weitere Informationen zum Thema:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Industrie und Kritische Infrastrukturen / Das IT-Sicherheitsgesetz
datensicherheit.de, 01.03.2017
Kooperation: BSI und Verbraucherzentrale NRW haben Vereinbarung unterzeichnet
datensicherheit.de, 20.09.2016
photokina 2016: BSI informiert über Sicherheitsmaßnahmen für Kameras
Aktuelles, Experten - Jun 1, 2023 21:05 - noch keine Kommentare
Neuer TeleTrusT-Leitfaden: Cloud Supply Chain Security
weitere Beiträge in Experten
- 300.000 Euro Bußgeld gegen Bank: Computer sagte nein zu Kreditkartenantrag
- 5 Jahre DSGVO: Professor Kelber zieht positives Fazit
- Cyber-Angriffe bewältigen: it’s.BB e.V lädt zur Awareness-Veranstaltung am 24. Mai 2023 ein
- Stand der Technik in der IT-Sicherheit: TeleTrusT-Handreichung in überarbeiteter Auflage erschienen
- Keine Scheu mehr vor der Öffentlichkeit: Cyber-Kriminalität, das Dark Net und Telegram
Aktuelles, Branche - Mai 31, 2023 13:36 - noch keine Kommentare
5 Jahre DSGVO mahnen zum Verzicht auf löchrige Schutzschilde
weitere Beiträge in Branche
- Cyber-Betrug in Echtzeit: Kriminelles Umgehen der Multifaktor-Authentifizierung
- Android-Malware ab Werk nach Kontrollverlust in der Lieferkette
- Tipps zum Website-Check auf Datenschutzkonformität
- Avanan warnt vor Betrug per E-Mail mittels Missbrauch legitimer Dienste
- Lookout zu Textnachrichten: Die drei wichtigsten Warnhinweise
Branche, Umfragen - Dez 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren