Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Montag, Mai 9, 2016 23:10 - noch keine Kommentare
Grundsatzentscheidung gefordert: eco unterstützt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Internetprovider SpaceNet hat Klage vor Verwaltungsgericht erhoben
[datensicherheit.de, 09.05.2016] Nach einer Meldung von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. möchte der Internetprovider SpaceNet mit Unterstützung von eco gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht verpflichtet ist, die Regelungen der neuen Vorratsdatenspeicherung zu befolgen.
EuGH als letzte Instanz
SpaceNet habe er Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben, mit dem Ziel, durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der Europäische Gerichtshof (EuGH) treffen könne.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vom Dezember 2015 sei eines der „unpopulärsten netzpolitischen Vorhaben des letzten Jahres zwar formell abgeschlossen“ worden, viele rechtliche Fragen seien aber nach wie vor heftig umstritten.
Bürgerrechte und Freiheiten der Unternehmen im Visier
Neben der Verletzung von Bürgerrechten greife das Instrument auch in die grundrechtlich garantierten Freiheiten der Unternehmen ein. SpaceNet und eco seien überzeugt davon, dass die Vorratsdatenspeicherung sowohl die Berufsfreiheit als auch die unternehmerische Freiheit verletze.
Es sei an der Zeit für eine neue Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, betont Prof. Dr. Matthias Bäcker, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Verfasser der Klageschrift. Denn unklar sei nach dem Urteil des Gerichtshofs bis heute, ob die anlasslose Datenspeicherung –wie sie nun das deutsche Recht vorsehe – durch strenge materielle und prozedurale Anforderungen an die Datenverwertung kompensiert werden könne.
Grundgesetz und Unionsgrundrechte als Maßstab
Die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung werde sich jetzt sowohl am Grundgesetz als auch an den Unionsgrundrechten messen lassen müssen. „Ich bin davon überzeugt, in der aktuellen Fassung widerspricht das Gesetz den Grundrechten auf Achtung des Privat- und Familienlebens und informationelle Selbstbestimmung, außerdem ist es ein rechtswidriger Eingriff in die unternehmerische Freiheit und Berufsfreiheit der betroffenen Internetprovider“, so Bäcker.
Vorratsdatenspeicherung: Verstoß gegen europäische Grundrechte
Der EuGH habe bereits 2014 die anlasslose Speicherung aller Kommunikationsdaten ohne Differenzierungen, Einschränkungen oder Ausnahmeregelungen „als einen klaren Verstoß gegen europäische Grundrechte“ bewertet. Zudem stelle das Urteil hohe Anforderungen an den Schutz von Berufsgeheimnisträgern.
Diesen Schutz sieht Sebastian von Bomhard, Vorstand der SpaceNet AG, durch die deutschen Regeln nach wie vor nicht gewährleistet: „Das Gesetz verpflichtet uns, alle Verbindungsdaten unserer Kunden vorzuhalten und Polizei, Staatsanwaltschaft oder Verfassungsschutz darüber Auskunft zu geben. Das ist ein Vertrauensbruch, zu dem wir genötigt werden sollen. Dabei ist es auch egal, ob es sich um Seelsorger, Journalisten, Rechtsanwälte oder Mediziner handelt – es beschädigt in jedem Fall unsere Geschäfts- und Kundenbeziehungen.“
Internetbranche mit Kosten in Millionenhöhe konfrontiert
Darüber hinaus seien „immense Investitionen“ für die Internetprovider nötig, um überhaupt die technischen Voraussetzungen für die umfassende Datenspeicherung zu schaffen. Viele dieser Kosten seien nicht linear, träfen also kleinere Anbieter relativ stärker als große, was einen völlig unnötigen Eingriff in den Markt darstelle, erläutert v. Bomhard.
Außerdem stünden diese Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen der Vorratsdatenspeicherung. Zum einen ändere sich die Aufklärungsquote kaum, zum anderen seien die Daten bisher auch hauptsächlich für die Aufklärung von Diebstahl- und Betrugsdelikten verwendet worden.
Die Bundesregierung habe mit der Vorratsdatenspeicherung ein Gesetz erlassen, das viele Verlierer hervorbringen werde, ohne dass damit ein Mehrwert für Sicherheit und Verbrechensbekämpfung verbunden sei, kritisiert eco-Vorstand „Politik & Recht“, Oliver Süme.
Die betroffenen Unternehmen würden voraussichtlich auf Kosten von geschätzt 600 Millionen Euro sitzen bleiben, die sie für die Einrichtung entsprechender Speicherinfrastruktur investieren werden müssten. Das sei eine netzpolitische Fehlentscheidung, vor der eco in der Vergangenheit immer wieder gewarnt habe und die vermeidbar gewesen wäre, wenn sich die Bundesregierung sorgfältiger mit den Einwänden der Wirtschaft auseinandergesetzt hätte. Deshalb, so Süme, sei es für den Verband der Internetwirtschaft ein besonderes Anliegen, die Klage der SpaceNet AG mit allen Kräften zu unterstützen.
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