Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Oktober 4, 2021 14:06 - noch keine Kommentare

KI zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr: BfDI-Konsultationsverfahren gestartet

KI-Einsatz auf diesem Gebiet wirft laut BfDI grundsätzliche Fragen auf, die noch nicht geklärt sind

[datensicherheit.de, 04.10.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat nach eigenen Angaben am 30. September 2021 sein Konsultationsverfahren zum Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gestartet.

BfDI-Konsultationsverfahren läuft bis 18. November 2021

„Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Bereich der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wirft grundsätzliche Fragen auf, die noch nicht geklärt sind“, erläutert hierzu der BfDI, Professor Ulrich Kelber.
Seine Behörde hat demnach ein Konsultationspapier mit sieben grundlegenden Thesen erarbeitet. „Diese stellen wir zur Diskussion. Damit möchten wir uns inhaltlich positionieren und eine öffentliche Debatte in Gang setzen.“

Stellungnahmen per E-Mail bis 18. November 2021

Das Konsultationsverfahren richtet sich laut BfDI an Akteure aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung, die sich mit dem Thema dieses Verfahrens befassen: Alle seien dazu eingeladen, ihre Kommentare und Stellungnahmen bis zum Ende des Konsultationszeitraums per E-Mail an konsultation2021 [at] bfdi [dot] bund [dot] de zu senden.
„Das Konsultationsverfahren läuft bis zum 18. November 2021. Die Ergebnisse werden auf der Website des BfDI veröffentlicht.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 29.09.2021
Polizeiliche Informationssysteme: BfDI-Symposium zur Datenverarbeitung / Datenschutz-Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten in polizeilichen Informationssystemen am 6. Oktober 2021



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