Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Juni 11, 2019 16:38 - noch keine Kommentare
Peter Schaar kritisiert Schnittstellen zur Ausleitung der Kommunikation
Hintertüren in Messengern und anderen Internetdiensten würden Informationssicherheit schwächen
[datensicherheit.de, 11.06.2019] Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit a.D. und heute Vorsitzender der Europäischem Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) teilt mit, dass sich anlässlich der vom 12. bis 14. Juni 2019 in Kiel stattfindenden Konferenz der Innenminister (IMK) die EAID gegen Forderungen ausspricht, Anbieter von Messengern und anderen Internetdiensten zum Einbau von Schnittstellen zur Ausleitung der Kommunikation zu verpflichten. Derartige Überwachungsschnittstellen würden die Informationssicherheit schwächen, die Vertraulichkeit der Kommunikation und den effektiven Schutz personenbezogener Daten gefährden. Die Vorstellung, technische Überwachungsschnittstellen ließen sich so gestalten, dass sie nur durch Behörden demokratischer Staaten unter Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren und entsprechender Schutz– und Kontrollvorkehrungen genutzt werden können, sei wirklichkeitsfremd.
Sichere Kommunikation über das Internet stärken statt schwächen!
Die EAID lehnt die Forderungen von Innenministern und Vertretern der Sicherheitsbehörden nach eigenen Angaben ab, die Internetanbieter dazu zu verpflichten, in ihre Dienste Schnittstellen einzubauen, über welche die Kommunikation an Sicherheitsbehörden ausgeleitet oder von diesen überwacht werden kann.
Derartige Verfahren schwächten die Informationssicherheit, gefährdeten die Vertraulichkeit der Kommunikation und den effektiven Schutz personenbezogener Daten.
„Backdoors“ als Hindernis auch für Industrie 4.0 u.a.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikation im privaten und geschäftlichen Bereich seien technische Schutzmaßnahmen gegen die unbefugte Kenntnisnahme und Einwirkung durch Dritte von zentraler Bedeutung.
Insbesondere bei der Übermittlung hochsensibler Daten sei eine sichere Ende–zu–Ende–Verschlüsselung unverzichtbar. Zudem würden „Backdoors“ und vergleichbare Überwachungsmöglichkeiten unabsehbare Risiken für digital gesteuerte industrielle Prozesse („Industrie 4.0“) bewirken.
Bereits bedenkliche Ausweitung der digitalen Überwachung erfolgt
Die Vorstellung, technische Überwachungsschnittstellen ließen sich so gestalten, dass sie nur durch Behörden demokratischer Staaten unter Wahrung rechtsstaatlicher Verfahren und entsprechender Schutz– und Kontrollvorkehrungen genutzt werden können, sei wirklichkeitsfremd.
Schaar: „Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass mit den 2017 vom Bundesgesetzgeber beschlossenen Befugnissen zur Durchsuchung von informationstechnischen Systemen (,Bundestrojaner‘) und zur Überwachung digitaler Kommunikation (,Quell-TKÜ‘) bereits eine bedenkliche Ausweitung der digitalen Überwachung erfolgt ist.“ Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund wäre die nun ins Auge gefasste Ausweitung der Internetüberwachung auch verfassungsrechtlich hochgradig zweifelhaft. Die EAID empfiehlt laut Schaar deshalb, „die Pläne zum verpflichtenden Einbau von Überwachungsschnittstellen in Internetdienste nicht weiter zu verfolgen.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 11.06.2019
TeleTrusT: Kritik an geplanter Schwächung der Verschlüsselung von Messenger-Kommunikation
datensicherheit.de, 07.06.2019
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datensicherheit.de, 09.04.2019
5G-Netzausrüster: Europäische Lösung für Sicherheitsanforderungen gefordert
datensicherheit.de, 07.03.2019
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datensicherheit.de, 23.02.2019
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