Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Dienstag, Juni 11, 2019 16:24 - noch keine Kommentare
TeleTrusT: Kritik an geplanter Schwächung der Verschlüsselung von Messenger-Kommunikation
Sichere und vertrauenswürdige Digitalisierung kann nur mit starker und verlässlicher IT-Sicherheit gelingen / Bundesverband IT-Sicherheit e.V. bietet fachlichen Diskurs an
[datensicherheit.de, 11.06.2019] Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat plant laut Medienberichten eine Gesetzesänderung, die deutschen Sicherheitsbehörden künftig Zugriff auf die digitale Kommunikation von Verdächtigen gewähren soll. Hierfür sollen Anbieter von Messenger-Diensten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Verschlüsselungstechnik so zu präparieren, dass Behörden bei Verdachtsfällen die Kommunikation mitlesen können. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) bewertet wie bereits in der Vergangenheit solche Bestrebungen kritisch. Eine gesetzlich erzwungene Installation von Hintertüren stünde diametral gegen die „No backdoor“-Zusicherung der deutschen IT-Sicherheitsindustrie, die das Vertrauenszeichen „IT Security made in Germany“ trägt.
Würden die Messenger-Betreiber die vorgesehenen Maßnahmen nicht umsetzen, könnten ihre Dienste in Deutschland gesperrt werden. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten, Steuerberater und Geistliche wären in ihrer schützenswerten Kommunikation in besonderer Weise betroffen. Eine Verpflichtung der Messenger-Betreiber zum Einbau von Schwachstellen würde einen tiefen Eingriff in komplexe Softwaresysteme bedeuten. Solche Schwachstellen könnten von unbefugten Dritten ausgenutzt werden, um illegal schutzwürdige Informationen zu erlangen.
Strafverfolgungsbehörden müssen mit modernen Fähigkeiten ausgestattet werden
TeleTrusT hat nach eigenen Angaben großes Verständnis dafür, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden mit modernen Fähigkeiten ausgestattet werden müssen. Die vom Gesetzgeber dem Vernehmen nach geplanten Maßnahmen würden aber dazu führen, das Vertrauen in moderne IT-Systeme im Allgemeinen und in die angebotenen vertrauenswürdigen IT-Lösungen im Speziellen zu erschüttern. Die Eignung zur Verbrechensaufklärung sei fragwürdig, weil Straftäter beispielsweise auf andere Kommunikationsmöglichkeiten ausweichen würden. Die Beeinträchtigung des Grundvertrauens der Öffentlichkeit in den Schutz der kommunikativen Privatsphäre stehe in keinem angemessenen Verhältnis zur möglichen Ausbeute bei Strafverfolgungsmaßnahmen. Die geplanten Maßnahmen seien damit industriepolitisch kontraproduktiv, schädigend für den weiteren notwendigen Digitalisierungsprozess und stünden im Widerspruch zur politischen Zielsetzung, Deutschland zum Verschlüsselungsstandort Nr. 1“ zu entwickeln.
Prof. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender: „Der Staat hat die Pflicht, Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Wirtschaft zu schützen. Durch die Aushebelung der Verschlüsselung wird diese Schutzpflicht missachtet und das Vertrauen in moderne IT-Systeme staatlich untergraben. Wir bieten daher den Vertretern der Gesetzgebungsverfahren einen offenen Dialog an, gemeinsam und mit der technischen Expertise der TeleTrusT-Mitgliedsunternehmen geeignete Lösungen zu erarbeiten.“
Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. plant einen fachlichen Diskurs, um einen gesellschaftlichen Ansatz dafür zu finden, den Digitalisierungsprozess sicher und vertrauenswürdig zu gestalten und Strafverfolgung ohne Schwächung der IT zu ermöglichen.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 07.06.2019
Verschlüsselte Kommunikationsdaten: Kritik an geplanten Zugriffen der Behörden
datensicherheit.de, 09.04.2019
5G-Netzausrüster: Europäische Lösung für Sicherheitsanforderungen gefordert
datensicherheit.de, 07.03.2019
Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen von TK-Netzen veröffentlicht
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