Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Juni 7, 2019 20:30 - noch keine Kommentare
Verschlüsselte Kommunikationsdaten: Kritik an geplanten Zugriffen der Behörden
Bitkom befürchtet „massive Schwächung der allgemeinen IT-Sicherheit in Deutschland“
[datensicherheit.de, 07.06.2019] Laut Medienberichten plant die Bundesregierung derzeit verschiedene Gesetzesänderungen mit dem Ziel, im Rahmen der Strafverfolgung besser auf verschlüsselte Kommunikationsdaten zugreifen zu können. Der Digitalverband Bitkom kritisiert diese Initiativen und befürchtet „eine massive Schwächung der allgemeinen IT-Sicherheit in Deutschland“.
5G-Technologie sieht eigentlich Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vor
So setzten sich die Landesjustizminister dafür ein, dass Kommunikationsdaten künftig auch über den Mobilfunkstandard 5G abgeleitet und abgehört werden können. Dabei sehe die 5G-Technologie eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation vor und verhindere durch neue Sicherheitsstandards bisher einfach mögliche Funkzellenabfragen.
„Die Prävention und Verfolgung von Straftaten muss auch in einer vernetzten Welt möglich sein“, unterstreicht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Genau deshalb sollte die Sicherheit der Netze „oberste Priorität genießen“. Man könne nicht einerseits laut über die Vertrauenswürdigkeit chinesischer Netztechnologie nachdenken und dann die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aushebeln. Dr. Rohleder warnt: „Über 5G werden schon in wenigen Jahren unsere Fabriken gesteuert, die Energieversorgung organisiert und auch Telemedizin angeboten. Die Politik sollte die festgelegten 5G-Sicherheitsstandards nicht nachträglich aufweichen.“
Absage an geplante Sollbruchstellen in der IT-Sicherheit
Ebenso kritisch sieht der Bitkom nach eigenen Angaben das dem Vernehmen nach geplante Vorhaben der Bundesregierung, wonach die Sicherheitsbehörden demnächst Zugang zu Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats und Telefonaten erhalten sollten. Messenger-Dienste müssten dadurch die Kommunikation von Nutzern protokollieren und auf richterliche Anordnung hin unverschlüsselt an Behörden weiterleiten.
„Es ist ein Irrglaube, dass Sollbruchstellen in einer IT-Sicherheitsarchitektur dauerhaft kontrollierbar sind. Wer eine verschlüsselte Kommunikation bewusst aufweichen will, öffnet damit auch Cyber-Kriminellen Tür und Tor“, so Rohleder. Aus Sicht des Bitkom sollte es staatlichen Stellen nicht erlaubt sein, IT-Infrastrukturen und -Produkte gezielt zu schwächen. Ebenso sollten Hersteller nicht dazu verpflichtet werden können, sogenannte Hintertüren für Behörden in ihre Produkte einzubauen. „Umgekehrt sollte es eine Meldepflicht für staatliche Akteure geben, wenn ihnen Sicherheitslücken bekannt werden“, rät der Bitkom-Hauptgeschäftsführer.
Zwischen Schutz persönlicher Daten und Strafaufklärung abwägen!
Ginge es nach den Landesinnenministern, sollten Ermittlungsbehörden darüber hinaus auch besser auf Daten von vernetzen Geräten zugreifen können, um auf richterliche Anordnung hin sogenannte digitale Spuren für eine Deliktaufklärung zu sichern.
Rohleder hierzu: „Sichere Kommunikation und das Vertrauen in digitale Dienste sind Schlüsselfaktoren der Digitalisierung. Fehlt dieses Vertrauen, werden innovative Anwendungen nicht mehr genutzt. Die Politik muss sorgfältig abwägen, wie sie die Forensik einerseits und den Schutz persönlicher Daten andererseits in der Balance hält.“ Die Sicherheitsbehörden benötigten „eine bessere Ausstattung, mehr Leute und mehr digitale Fertigkeiten, nicht mehr Befugnisse“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 09.04.2019
5G-Netzausrüster: Europäische Lösung für Sicherheitsanforderungen gefordert
datensicherheit.de, 07.03.2019
Eckpunkte für Sicherheitsanforderungen von TK-Netzen veröffentlicht
datensicherheit.de, 23.02.2019
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