Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Samstag, Mai 15, 2021 22:21 - noch keine Kommentare
Staatliche Überwachung: TeleTrusT unterstützt Initiative gegen Mitwirkungspflicht
TeleTrusT warnt davor, dass Messenger-, E-Mail- oder Videokonferenzdienste im Auftrag der Sicherheitsbehörden Schadsoftware auf Endgeräten platzieren müssen
[datensicherheit.de, 15.05.2021] Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) wird nach eigenen Angaben gemeinsam mit anderen Verbänden und Unternehmen eine konzertierte Initiative gegen die geplante Mitwirkungspflicht für Kommunikationsdienste bei staatlicher Überwachung und gegen die gezielte Schwächung von Verschlüsselung unterstützen.
Laut TeleTrusT detailliertes Schreiben an Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. an die Bundesregierung übersandt
Dr. Holger Mühlbauer, TeleTrusT-Geschäftsführer, erläutert: Hinsichtlich des anstehenden Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts wendeten sich Fachkreise gegen eine Ausweitung staatlicher Überwachung und die Schwächung verschlüsselter Kommunikation von Nutzern digitaler Dienste wie E-Mail, VoiP oder Messenger-Anwendungen.
Unter der Federführung von Facebook Deutschland sei anlässlich der für den 14. Mai 2021 angesetzten Expertenanhörung im Bundestags-Innenausschuss ein detailliertes Schreiben an Mitglieder des Deutschen Bundestages bzw. an die Bundesregierung übersandt worden.
TeleTrusT kritisiert ernste Gefahren für sichere Kommunikation zwischen Journalisten mit ihren Quellen
Im Besonderen gehe es dabei um vorgesehene Mitwirkungspflichten für Unternehmen bei der Implementierung von Überwachungsmaßnahmen der Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden. Aus Sicht der Unterzeichner seien Folgewirkungen „gravierend“ für die Cyber-Sicherheit in Deutschland.
„Beispielsweise drohen nicht nur ernste Gefahren für die sichere Kommunikation zwischen Journalistinnen und Journalisten mit ihren Quellen, sondern ist verschlüsselte Kommunikation oftmals das einzige Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen, um mit besonders Schutzbedürftigen in Verbindung zu treten“, gibt Dr. Mühlbauer zu bedenken.
Potenzielle Sicherheitslücken: TeleTrusT warnt auch vor Missbrauch durch Cyber-Kriminelle
Bedenken und Kritik richteten sich gegen die weite und unklare Fassung der Mitwirkungspflicht, wonach ausdrücklich alle Telekommunikationsdienste – was auch Messenger und E-Mail umfasse – Nachrichtendienste bei der Realisierung von Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) unterstützen sollten. So könnten zukünftig Messenger-Dienste wie beispielsweise „Threema“, „Signal“ oder „WhatsApp“, aber auch E-Mail- oder Videokonferenzdienste je nach Gesetzesauslegung mit Anfragen und dem Verlangen von Sicherheitsbehörden konfrontiert werden, Schadsoftware auf den Endgeräten der Nutzer zu platzieren.
Anbieter müssten potenzielle Sicherheitslücken vorhalten. Die Kenntnis darüber könnte fremden Nachrichtendiensten oder Cyber-Kriminellen nützlich sein. Damit konterkariere diese Anpassung des Verfassungsschutzrechts auch die erst kürzlich verabschiedete Novelle des IT-Sicherheitsgesetzes (ITSIG 2.0) und das Datenschutzrecht allgemein, „denn einerseits sollen Anbieter größtmögliche Vertraulichkeit und Datensicherheit gewährleisten, andererseits könnten sie zur Mitwirkung bei der Schwächung IT-Sicherheit zum Zwecke staatlicher Ausspähung verpflichtet werden.“
TeleTrusT sieht sichere Verschlüsselung als bedeutsamen Wirtschaftsfaktor
Sichere Verschlüsselung sei darüber hinaus ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. „Für viele IT-Unternehmen ist das Angebot sicherer und verschlüsselter Kommunikation (insbesondere mittels Technologie ,Made in Germany‘ / ,Made in the EU‘) auch ein wichtiges und wachsendes Geschäftsfeld.“
Sollten aufstrebende Unternehmen künftig dazu verpflichtet werden können, Behörden Zugang zur Kommunikation ihrer eigenen Geschäftskreise zu gewähren, werde dies zu einem Vertrauensverlust gegenüber einer ganzen Zukunftsbranche führen, warnt Dr. Mühlbauer. Diese Vorhaben der Bundesregierung seien damit vor allem auch schädlich für die Innovationskraft der hiesigen Digitalwirtschaft.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten / Rechtsanwältin Lea Voigt, Vorsitzende des DAV-Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“, nimmt Stellung und warnt vor Folgen der Quellen-TKÜ
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