Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Montag, April 13, 2026 0:52 - noch keine Kommentare
Transatlantischer Datentransfer zunehmend Bestandteil internationaler Handelskonflikte
Digitale Souveränität als Fähigkeit, selbstbestimmt über die eigenen Daten zu verfügen, wird von einer juristischen Pflichtaufgabe zur Kernfrage strategischer Risikovorsorge
[datensicherheit.de, 13.04.2026] Die rechtliche Grundlage für den Datenaustausch zwischen der EU und den USA steht 2026 offensichtlich vor einer Belastungsprobe: „Transatlantische Datenströme werden zunehmend zum Bestandteil internationaler Handelskonflikte“, so Ari Albertini, CEO von FTAPI, in seiner aktuellen Stellungnahme. Für Unternehmen in Deutschland wachse damit die Rechtsunsicherheit, da die Stabilität aktueller Abkommen zur Datenübermittlung massiv von politischen Weichenstellungen in Washington D.C. abhänge. „Damit entwickelt sich die Frage der Digitalen Souveränität – also der Fähigkeit, selbstbestimmt über die eigenen Daten zu verfügen, – von einer juristischen Pflichtaufgabe zu einer Kernfrage der strategischen Risikovorsorge!“, betont Albertini.

Foto: FTAPI
Ari Albertini: Digitale Souveränität ist heute eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit und die Grundlage für unternehmerische Handlungsfreiheit in einer vernetzten Welt
Rechtsunsicherheit beim Datenschutz als Standortrisiko
Zwar sollten internationale Abkommen den Datenfluss regeln, doch bleibt der Grundkonflikt zwischen europäischem Datenschutz gemäß DSGVO und US-Gesetzen wie dem „US CLOUD Act“ bisher ungelöst – letzterer erlaubt nämlich US-Behörden den Zugriff auf Daten selbst dann, wenn diese physisch auf Servern innerhalb Europas gespeichert sind. Für deutsche Unternehmen entsteht dadurch laut Albertini eine doppelte Belastung:
- Regulatorisches Risiko
Sollten Abkommen fallen, droht ein Rechtsvakuum. Ohne souveräne Alternativen drohten dann langwierige Verfahren und Sanktionen von bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. - Operative Abhängigkeit
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt in diesem Zusammenhang vor einer schleichenden „Cyber Dominance“. Dieser Begriff beschreibt die Macht von Software-Herstellern, durch die Kontrolle über proprietäre Systeme dauerhaft Einfluss auf die Infrastruktur ihrer Kunden auszuüben.
In einer vernetzten Wirtschaft werde diese Abhängigkeit zum „Single Point of Failure“: Ein plötzlicher Stopp oder eine Einschränkung essenzieller „Cloud“-Dienste aus politischen Gründen könnte kritische Geschäftsprozesse binnen kürzester Zeit lähmen und die Wettbewerbsfähigkeit des gesamten Standorts gefährden.
FTAPI-Checkliste: In drei Schritten zur Datenhoheit
Um die Handlungsfähigkeit unabhängig von geopolitischen Entwicklungen zu wahren, empfiehlt FTAPI folgendes Vorgehen:
Schritt 1: Bestandsaufnahme und Abhängigkeiten prüfen!
Unternehmen müssten ihre Software-Landschaft analysieren:
- „Wo werden geschäftskritische US-Lösungen genutzt, die einen schnellen Wechsel verhindern (,Vendor-Lock-in’)?“
- Der „EU Data Act“ biete hierzu den rechtlichen Hebel, um die Übertragbarkeit von Daten gegenüber Providern einzufordern und technische Wechselhürden abzubauen.
Schritt 2: Risikobasierte Maßnahmen ableiten!
Migration: Für sensible Bereiche wie Personalwesen oder Forschung wird der Wechsel zu europäischen Anbietern mit Gerichtsstand in der EU empfohlen.
- Vertragliche Leitplanken: Wo US-Anbieter alternativlos sind, sollte auf die Fixierung der „EU Data Residency“ (Speicherung in der EU) bestanden werden. Dies biete zwar keinen Schutz vor dem „CLOUD Act“, erschwere aber den unbefugten Zugriff auf administrativer Ebene.
- Exit-Strategien: Für den Ernstfall müssten Notfallpläne existieren, um Daten zeitnah in souveräne „Cloud“-Umgebungen umzuziehen.
Schritt 3: Technologische Schutzschirme implementieren!
Echte Unabhängigkeit entsteht erst durch Technik, nicht durch Verträge:
- Zero-Knowledge-Prinzip: Der Einsatz von Verschlüsselung, bei welcher der Anbieter technisch keinen Zugriff auf die Schlüssel hat, stelle sicher, dass Daten selbst bei einer Herausgabepflicht im Drittstaat unlesbar blieben.
- Standards nutzen: Die Bevorzugung von Software mit offenen Schnittstellen (APIs) verhindere die dauerhafte technologische Bindung an einen einzelnen Hersteller.
- Datensparsamkeit: Automatisierte Abläufe sollten so eingestellt sein, dass nur das für den Prozess absolut notwendige Minimum an Daten geteilt werde.
Souveränität als Wettbewerbsvorteil: Schutz der eigenen Daten und der operativen Handlungsfreiheit
„Digitale Souveränität ist heute eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit und die Grundlage für unternehmerische Handlungsfreiheit in einer vernetzten Welt!“, betont Albertini.
- Er führt weiter aus: „In der Praxis bedeutet das: Wir dürfen uns nicht allein auf politische Abkommen verlassen! Unternehmen müssen ihre Resilienz durch eine Kombination aus rechtlicher Absicherung und technischen Standards aktiv steuern.“
- Die aktuelle Debatte markiere das Ende der technologischen Naivität. Echte Souveränität lasse sich nicht allein durch Verträge herbeiführen, sondern müsse durch „strategisches Mapping“ und moderne Verschlüsselung aktiv hergestellt werden.
Albertinis Fazit: „Unternehmen, die diese Unabhängigkeit als Wettbewerbsvorteil begreifen, schützen nicht nur ihre Daten, sondern ihre gesamte operative Handlungsfreiheit in einem volatilen globalen Markt.“
Weitere Informationen zum Thema:
heise business services
Ari Albertini – CEO, FTAPI
datensicherheit.de, 11.02.2026
Bitkom-Podcast: Verfassungsschutz-Präsident fordert, Digitale Souveränität mit massiven Mitteln voranzutreiben / Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst sprach mit BfV-Präsident Sinan Selen im Vorfeld der diesjährigen „Münchner Sicherheitskonferenz“
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