Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, März 9, 2021 20:31 - noch keine Kommentare

Umweltinformationsgesetz: BfDI erhält UIG-Zuständigkeit

Novelle des UIG am 4. März 2021 in Kraft getreten

[datensicherheit.de, 09.03.2021] Nach eigenen Angaben erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, die Zuständigkeit für die Beratung und die Kontrolle rund um das Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes. „Mit der Erweiterung meiner Aufgaben kann ich mich auch beim wichtigen Thema Umwelt für die Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Ich hoffe, dass sich künftig noch mehr Menschen für politische Entscheidungen und die Gründe dahinter interessieren. Dem Deutschen Bundestag danke ich für das Vertrauen, diese neue Aufgabe an meine Behörde zu geben“, so Kelber in seiner Stellungnahme.

Beratungs- und Kontrollzuständigkeit im UIG-Kontext langjährige Forderung des BfDI

Mit der Beratungs- und Kontrollzuständigkeit für den Zugang zu Umweltinformationen bei den öffentlichen Stellen des Bundes werde eine langjährige Forderung des BfDI erfüllt:
„Ich freue mich, dass die schwer zu vermittelnde und praxisferne Trennung der Beratung bei Informationsanliegen nun endlich Geschichte ist. Wer Zugang zu Informationen bei den Behörden des Bundes erhalten will, kann sich nun in allen Fällen an mich wenden und Unterstützung bekommen. Dabei ist es egal ob es um amtliche Informationen oder Umweltinformationen geht.“

Zuständigkeit des BfDI auf Basis einer UIG-Novelle

Anträge von Bürgern würden auf Grundlage des UIG bearbeitet, „wenn beispielsweise Bauangelegenheiten, die Raum- oder Verkehrsplanung oder die Land- und Forstwirtschaft betroffen sind“. Bürger hätten oft ein starkes Interesse an Informationen aus diesen Bereichen, weil sie die Auswirkungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erlebten.
Bislang blieb den Antragstellern bei einer Weigerung der angefragten Behörde, die Information zugänglich zu machen, laut BfDI nur der zeit- und kostenaufwändige Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten. Die neue Zuständigkeit des BfDI ergebe sich aus einer Novelle des UIG, welche am 4. März 2021 in Kraft getreten sei.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 18.02.2021
BfDI-Kritik: 1.000 Tage DSGVO ohne Anpassung von TKG und TMG



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