Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, März 21, 2021 17:33 - noch keine Kommentare
eco-Kritik an Identifizierungspflicht für Messenger
Der eco – Verband der Internetwirtschaft warnt vor Hintertüren im Gesetzgebungsverfahren
[datensicherheit.de, 21.03.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die geplante Identifizierungspflicht für Messenger ein und warnt vor „Hintertüren im Gesetzgebungsverfahren“. Das Bundesinnenministerium (BMI) fordere bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) kurzfristige Änderungen, welche weitreichende Folgen für alle Internetnutzer hätten. Die Anfang März 2021 bekannt gewordene „Formulierungshilfe“, welche das BMI außerhalb des Regelprozesses an die Fraktion der CDU/CSU im Bundestag gereicht habe, sieht demnach eine Identifizierungspflicht für sogenannte nummern-unabhängiger Dienste vor – dies betreffe Messenger, Audio- und Videochats sowie E-Mail-Kommunikation. Diese sollten künftig Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Nutzer erheben, überprüfen und speichern.

Foto: eco e.V.
Klaus Landefeld: Für Einsatz zur Gefahrenabwehr sind Staatstrojaner gänzlich ungeeignet!
Stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzender nimmt Stellung
Der eco übt nach eigenen Angaben „scharfe Kritik am Vorgehen des Bundesinnenministers und lehnt eine derartige Verpflichtung entschieden ab“ – die geplanten Maßnahmen sollten faktisch eine Identifizierungspflicht vor der Inbetriebnahme von Geräten wie Mobiltelefonen, Notebooks und Tablets bedeuten, da die Nutzeraccounts bei jedem Hersteller standardmäßig mit mindestens einem Kommunikationsmittel verknüpft seien.
Der stellvertretende eco-Vorstandsvorsitzende, Klaus Landefeld, führt aus: „Auch viele weitere Dienste ermöglichen eine Kommunikation der Nutzer und müssten in Folge Angaben zur Identität der Nutzer nicht nur erheben, sondern diese Angaben auch überprüfen – mit anderen Worten, sich den Ausweis zeigen lassen.“
eco befürchtet Vertrauensverlust und negative Folgen für Digitalstandort Deutschland
Eine solche Regelung würde aus Sicht des Verbandes die Vertrauenswürdigkeit und Integrität von Kommunikation im Internet weiter schwächen. Landefeld befürchtet außerdem, „dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in diesem Bereich überfordert wären, denn eine Überprüfung von Daten zur Ermittlung der Identität von Nutzern sei stets mit einem hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Erhebung und Verifikation verbunden“.
Darüber hinaus könnte es auch zu einer Abwanderung von Nutzern kommen, welche in einer globalisierten Welt die ohne großen Aufwand nutzbaren („click-baren“) Dienste aus dem Ausland bevorzugen würden.
eco moniert fehlende Überwachungsgesamtrechnung
Insgesamt bereite eco die Fülle neuer gesetzlicher Maßnahmen und Verpflichtungen aus den gegenwärtig vorliegenden Gesetzesentwürfen große Sorge. „Die systematische und kontinuierliche Erweiterung der Überwachungsmaßnahmen wie sie in den Gesetzentwürfen zum Telekommunikationsgesetz, dem IT-Sicherheitsgesetz, dem BND-Gesetz, dem Verfassungsschutzgesetz und zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung vorgesehen sind, ist in dieser Quantität und Qualität besorgniserregend“, so Landefeld.
Unabhängig von der Tatsache, dass die Umsetzung all dieser Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Anbieter vor erhebliche Herausforderungen und Belastungen stelle, schwäche der deutsche Staat die Vertraulichkeit von Kommunikation durch heimliche Überwachung und gefährdet zudem die Sicherheit von IT-Infrastrukturen durch Hacking und „Staatstrojaner“. Von der verfassungsrechtlich gebotenen und angekündigten Überwachungsgesamtrechnung des Staates fehle hingegen weiterhin jede Spur: „Hier hält sich das BMI bedeckt“, merkt Landefeld an.
Gesetzgeber muss laut eco Alternativen prüfen
Der eco forder den Gesetzgeber dazu auf, endlich ernsthaft nach Alternativen zu Überwachungsmaßnahmen zu suchen und empirische Forschung zu diesem Thema stärker zu fördern. Zudem müssten personelle und sachliche Ausstattung der Ermittlungsbehörden besser werden, denn meist verhinderten diese fehlenden Ressourcen eine Aufklärung.
„Es darf beim Thema Überwachung nicht nur eine Richtung geben. Unser Grundgesetz gebietet es, solche Maßnahmen zu hinterfragen und auch aufzuheben, falls mildere, gleich wirksame Mittel zur Hand sind oder die Wirkungslosigkeit der Überwachungsmaßnahmen festzustellen ist“, betont Landefeld.
Kritik des eco an Staatstrojanern in geplantem Bundespolizeigesetz
Diese Kritik wird Landefeld laut eco auch im Rahmen einer für den 22. März 2021 im Bundestag geplanten Expertenanhörung zum Bundespolizeigesetz wiederholen, welches den Einsatz von sogenannten Staatstrojanern vorsieht: Der Einsatz von „Staatstrojanern“ schwäche die IT-Sicherheit von Bürgern, der Wirtschaft und letztlich des Staates. Er unterminiere die Vertrauenswürdigkeit von Kommunikation im Netz.
Landefeld stellt klar: „Für einen Einsatz zur Gefahrenabwehr sind ,Staatstrojaner‘ gänzlich ungeeignet. Denn das Aufbringen der Software auf dem IT-Gerät der Zielperson erfordert so viel Zeit, dass ein sofortiges Handeln der Bundespolizei zur Abwehr der Gefahr fast unmöglich ist.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 07.03.2021
G DATA zur Klarnamenpflicht: Mehr Bürokratie ohne Sicherheit / Klarnamenpflicht hat laut G DATA nichts im Telekommunikationsgesetz zu suchen
datensicherheit.de, 03.03.2021
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