Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, Juli 11, 2026 0:32 - noch keine Kommentare

AI Act: Bundesrat hat Weg für Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung freigemacht

Der TÜV-Verband begrüßt die geplante Bündelung der KI-Marktüberwachung bei der Bundesnetzagentur und fordert schnellen Aufbau leistungsfähiger Marktaufsichts- und Notifizierungsprozesse

[datensicherheit.de, 11.07.2026] Der TÜV-Verband e.V. hat in seiner Stellungnahme vom 10. Juli 2026 begrüßt, dass der Bundesrat den Weg für das deutsche Durchführungsgesetz (KI-MIG) zur europäischen KI-Verordnung (AI Act) freigemacht hat. Positiv bewertet wird demnach auch die Verständigung von Bund und Ländern, die Marktüberwachung Künstlicher Intelligenz (KI) künftig bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu bündeln und damit bewährte sektorspezifische Aufsichtsstrukturen zu erhalten. Dies schaffe die Grundlage für eine einheitliche und effiziente Umsetzung des „AI Act“.

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Abbildung: ©TÜV-Verband / Tobias Koch

Dr. Patrick Gilroy betont, dass die BNetzA personell und technisch so auszustatten sei, dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann

TÜV-Verband sieht wichtigen Schritt für einheitliche und wirksame KI-Aufsicht

„Die Verständigung von Bund und Ländern ist ein wichtiger Schritt für eine einheitliche und wirksame KI-Aufsicht“, kommentiert Dr. Patrick Gilroy, Referent „Künstliche Intelligenz und Bildung“ beim TÜV-Verband.

  • Unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe und Doppelstrukturen müssten vermieden werden. Jetzt komme es darauf an, die Verwaltungsvereinbarung direkt nach der Sommerpause abzuschließen und die BNetzA personell und technisch so auszustatten, „dass sie ihre Aufgaben von Beginn an wirksam erfüllen kann“.

Der TÜV-Verband begrüßt zudem, dass in den drittprüfungspflichtigen Produktbereichen die bewährten sektorspezifischen Marktüberwachungs- und Notifizierungsstrukturen weiter genutzt würden. So blieben vorhandene Expertise und etablierte Verfahren erhalten und unnötige Bürokratie werde vermieden.

Anforderungen der KI-Verordnung zügig, einheitlich und praxisgerecht umsetzen

„Unternehmen und Prüfstellen brauchen schlanke Verfahren statt neuer Behördenwege“, unterstreicht Gilroy. Er führt hierzu aus: „Bestehende Akkreditierungen und Notifizierungen sollten durch eine schlanke Erweiterung ihres Geltungsbereichs um die KI-spezifischen Anforderungen ergänzt werden können.“

  • Gleichzeitig müssten die Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren deutlich beschleunigt und von der BNetzA über ihr Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eng begleitet werden.

Die BNetzA müsse gemeinsam mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den zuständigen notifizierenden Behörden für einen koordinierten und zügigen Hochlauf der Akkreditierungs- und Notifizierungsverfahren sorgen. Nur wenn Aufsicht, Akkreditierung und Notifizierung reibungslos ineinandergreifen, könnten die Anforderungen des „AI Act“ zügig, einheitlich und praxisgerecht umgesetzt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

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Team / Dr. Patrick Gilroy, Referent Künstliche Intelligenz und Bildung

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