Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juni 27, 2019 22:58 - noch keine Kommentare

Datenschutz: Klagerecht für Verbraucherverbände erhalten

verbraucherzentrale Bundesverband warnt vor Einschränkung der Klagebefugnis

[datensicherheit.de, 27.06.2019] Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), nimmt Stellung zur möglichen Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz.

Fatales Signal an Digitalunternehmen

Der Bundesrat könnte demnach am 28. Juni 2019 auf Initiative Bayerns für eine Einschränkung der Klagebefugnis für Verbraucherverbände in Sachen Datenschutz stimmen.
Das wäre dann das Signal an die Digitalunternehmen, dass sie es mit der Einhaltung des Datenschutzrechtes nicht so genau nehmen müssten – „fatal“, meint Müller:
„Die Verbraucherverbände sorgen mit ihrer Klagebefugnis dafür, dass der Datenschutz ernstgenommen wird. Das ist wichtig, um die wachsende Marktmacht der Digitalkonzerne zu begrenzen.“

Daten der Verbraucher immer wichtiger und sie müssen Hoheit darüber behalten

Dieser Vorschlag aus Bayern, die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden wieder einzuschränken, werde mit dem Argument begründet, es solle so Missbrauch verhindert werden. Missbräuchliche Abmahnungen habe es aber nicht gegeben.
Der vzbv und die Verbraucherzentralen hätten erfolgreich Verfahren gegen facebook, Google, amazon und andere geführt. So sei es gelungen, unerlaubte Werbe-Mails und die unerlaubte Weitergabe von Daten einzudämmen sowie Datenschutzerklärungen korrekt zu gestalten. Das seien wichtige Signale an die Digitalkonzerne:
„Wir meinen es ernst mit dem Datenschutz. Die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher werden immer wichtiger und sie müssen die Hoheit darüber behalten.“

Gravierendste Einschnitte drohen im Wettbewerbsrecht

Alle Datenschutzverfahren des vzbv seien auf Verbandsklagerechte gestützt, die mit den drohenden Änderungen abgeschafft oder beschränkt würden. Die gravierendsten Einschnitte drohten im Wettbewerbsrecht.
Dieses verbiete es Unternehmen, sich durch Rechtsbruch Vorteile am Markt zu verschaffen. Bestimmten Verbänden sei es erlaubt, gegen diesen Rechtsbruch vorzugehen. Im Datenschutz stehe dieses Klagerecht auch für den Verbraucherzentrale Bundesverband nun auf der Kippe.
Große Digitalkonzerne sollten aber weiterhin keine Gewinne auf Kosten der Verbraucher machen dürfen. Das wäre auch kein gutes Signal für einen fairen Wettbewerb. Müller: „Der Bundesrat darf das Recht der Verbraucherverbände, auch den großen Digitalkonzernen auf die Finger zu schauen, nicht eindämmen. Wir brauchen ein starkes Verbandsklagerecht!“

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband
Vorstand / Klaus Müller

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