Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Februar 10, 2020 17:49 - noch keine Kommentare

Erstmals Konsultationsverfahren des Bundesdatenschutzbeauftragten

Ein weiterer Schritt zu noch mehr Transparenz beim BfDI

[datensicherheit.de, 10.02.2020] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat nach eigenen Angaben am 10. Februar 2020 seine erste öffentliche Konsultation begonnen: Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft sowie weitere Fachleute sind demnach aufgefordert, zu aktuellen Fragen Stellung nehmen.

Datenschutz lebt von breiter gesellschaftlicher Diskussion

Das Konsultationsverfahren ist ein weiterer Schritt zu noch mehr Transparenz in meiner Behörde“, erläutert der BfDI, Professor Ulrich Kelber. Der Datenschutz lebe von einer „breiten gesellschaftlichen Diskussion“.
Daher werde er zukünftig vermehrt auf dieses Mittel der Öffentlichkeitsbeteiligung zurückgreifen. „Wir wollen alle Stimmen hören, um gemeinsam konstruktive Vorschläge zu erarbeiten. Ich fordere die Expertinnen und Experten auf, diese Möglichkeit intensiv zu nutzen“, so Kelber.

Anonymisierung personenbezogener Daten unter der DSGVO

Das erste Konsultationsverfahren des Bundesdatenschutzbeauftragten hat laut Professor Kelber „die Anonymisierung personenbezogener Daten unter der Datenschutzgrundverordnung“ zum Thema. Die Rechtslage in Bezug auf die Anonymisierung sei umstritten. Die öffentliche Konsultation solle Bewertungen sammeln, „ob und wann das Anonymisieren von Daten eine Verarbeitung im Sinne des Datenschutzrechts darstellt und welche Rechtsgrundlage dann dafür benötigt wird“.
Ein besonderer Fokus werde dabei auf die Anonymisierung von Daten im Bereich der Telekommunikation gelegt, zum Beispiel bei Standortdaten im Mobilfunknetz.

Orientierung zum rechtssicheren und datenschutzfreundlichen Umgang

Der BfDI möchte hierzu ein Papier veröffentlichen, welches mit den Stellungnahmen ergänzt werden soll. Das Ergebnis solle den Verantwortlichen, insbesondere aus dem Telekommunikationssektor, eine Orientierung zum rechtssicheren und datenschutzfreundlichen Umgang mit der Anonymisierung von Daten geben.
Stellungnahmen könnten bis zum 9. März 2020 an folgende Adresse gesendet werden: konsultation [at] bfdi [dot] bund [dot] de

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 14.01.2020
BfDI-Kritik am Entwurf des Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetzes



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