Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Oktober 11, 2016 23:33 - noch keine Kommentare
EU-Roaming-Verordnung: Verbraucher nicht mehr unter Generalverdacht
Verbraucherzentrale begrüßt zweiten Fair-Use-Vorschlag der EU-Kommission
[datensicherheit.de, 11.10.2016] Im Sommer 2017 tritt die neue EU-Roaming-Verordnung in Kraft, wonach Roaming-Gebühren für Handytelefonate im EU-Ausland wegfallen. Um Missbrauch zu verhindern, hat nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv) die EU-Kommission einen Entwurf zur Ausgestaltung der Regelung über die angemessene Nutzung (Fair-Use) vorgelegt, der nun aus verbraucherpolitischer Sicht in zweiter Ausgestaltung positiv angepasst worden sei.
Bekämpfung von Missbrauch
Die EU-Kommission sehe nun weder eine mengenmäßige, noch eine zeitliche Beschränkung des Roamings zu Inlandspreisen vor, sondern ziele alleine auf die Bekämpfung von Missbrauch.
Nachweis bei den Anbietern
Mit diesem Ansatz rücke die EU-Kommission davon ab, alle Verbraucher unter Generalverdacht zu stellen. Für die Missbrauchsbekämpfung sollen Mobilfunkanbieter eine Reihe von Indikatoren an die Hand bekommen, mit deren Hilfe sie dagegen vorgehen könnten. Der vzbv begrüßt nach eigenen Angaben, dass die Pflicht, Missbrauch nachzuweisen, künftig bei den Anbietern liegt.
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