Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, Oktober 1, 2019 23:49 - noch keine Kommentare

EuGH-Urteil: Werbe-Cookies nur bei Einwilligung

Grundsatzentscheidung vom 1. Oktober 2019 erschwert laut MITTELSTANDSVERBUND das Online-Geschäft

[datensicherheit.de, 01.10.2019] DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V. meldet, dass wer Cookies auf einer Webseite zu Werbezwecken einsetzen möchte, den Nutzer vorab um seine ausdrückliche Zustimmung bitten müsse – so der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer „bahnbrechenden Entscheidung“. Gerade für Mittelständler könnte das Online-Geschäft dadurch jedoch erheblich erschwert werden.

In Deutschland bisher Widerspruchslösung

Bereits seit einiger Zeit hätten sich Gerichte und Gesetzgeber mit der Frage beschäftigt, wie mit den kleinen Dateien, die das Nutzerverhalten auf Webseiten speichern – kurz Cookies – künftig umzugehen sei. In Deutschland bestehe derzeit eine Widerspruchslösung:
Die Einwilligung zum Setzen von Cookies werde auf den meisten Homepages vorausgesetzt, nach einem kurzen Wegklicken des entsprechenden Banners würden bereits Daten gesammelt. Dies werde künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein, so das Urteil des EuGH vom 1. Oktober 2019.

Wettbewerb mit großen Plattformen schwieriger geworden

DER MITTELSTANDSVERBUND kritisiert nach eigenen Angaben „das Votum und die damit verbundenen Folgen für den kooperierenden Mittelstand“: Der Wettbewerb mit großen Plattformen sei durch dieses Urteil wieder etwas schwieriger geworden.
„Umso wichtiger ist es, dass der europäische und deutsche Gesetzgeber den stetig wachsenden Wettbewerbsnachteil kleiner und mittlerer Unternehmen ernst nimmt und praxisgerechte und anwenderfreundliche Lösungen findet“, fordert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.

Nutzer müssen zukünftig umfassend über Nutzung ihrer Daten aufgeklärt werden

Die Entscheidung stehe der in Deutschland gelebten Praxis und dem deutschen Recht diametral gegenüber. Auf Cookie-Verwender kämen nun harte Zeiten zu, müssten die Nutzer von Webseiten und Online-Dienstleistungen nunmehr aktiv der Verwendung von Cookies zustimmen, sagt Dr. Veltmann.
Die bislang „schmale Lösung“ in Form eines kleinen Cookie-Banners – Prinzip-Lesen und Wegdrücken – dürfte damit der Vergangenheit angehören. Die Nutzer müssten zukünftig umfassend über die Nutzung ihrer Daten aufgeklärt und – im besten Fall – zu einer Einwilligung überredet werden.

Mittelständler werden wohl Rechtfertigungs- und Überzeugungsaufwand scheuen

Dr. Veltmann warnt: „Gerade Mittelständler werden in vielen Fällen den damit verbundenen Rechtfertigungs- und Überzeugungsaufwand scheuen. Damit droht gerade dem Mittelstand eine äußerst relevante und im Wettbewerb unentbehrliche Daten-Quelle wegzubrechen.“
Die bestehenden Kooperationen zwischen Handel und Werbewirtschaft müssten daher neu konzeptioniert werden. Umständliche Log-In-Verfahren – Einwilligung in dem Fall integriert – seien zudem kontraproduktiv in der Gewinnung von Neukunden. Als Profiteure würden erneut die gut etablierten und großen Internet-Plattformen dastehen.

Bei der Gewinnung von Kundendaten Augenhöhe für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce schaffen!

Aktuell diskutierten die EU-Mitgliedstaaten über ihren Standpunkt in Sachen e-Privacy-Verordnung. Dieses Regelwerk könnte Klarheit in Sachen Cookie-Nutzung bringen.
„Umso wichtiger ist es, dass in der aktuellen Debatte um die e-Privacy-Verordnung bei der Gewinnung von Kundendaten Augenhöhe geschaffen wird für einen fairen Wettbewerb im E-Commerce“, so Veltmann. Auch das Bundeswirtschaftsministerium könnte nunmehr ein Update des Telemediengesetzes vorstellen.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 29.07.2019
EuGH-Urteil: Enorme Verantwortung für Tausende Website-Betreiber

 



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