Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 6, 2012 21:31 - ein Kommentar
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes: BfDI fordert Weiterentwicklung
Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung diskutieren auf zweitägigem Symposium in Berlin aktuelle Fragen der Informationsfreiheit
[datensicherheit.de, 06.09.2012] Anlässlich seines „2. Symposiums zur Informationsfreiheit“ fordert der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar von der Bundesregierung mehr Courage bei der Fortentwicklung der Informationsfreiheit:
Staatliche Stellen müssten im Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verpflichtet werden, amtliche Informationen elektronisch zugänglich zu machen, betont Schaar. Ihm reiche es nicht aus, wenn die Verwaltungen Informationen auf Antrag herausgeben. Das Informationszugangsrecht der Bürgerinnen und Bürger sollte heutzutage auch bedeuten, dass staatliche Stellen Informationen von sich aus ins Netz stellen. Viele Regierungsvertreter hielten Sonntagsreden über Transparenz – im behördlichen Alltag sei diese Botschaft aber noch nicht angekommen, moniert Schaar. Aktuell sieht § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes lediglich vor, dass Organisations- und Aktenpläne in elektronischer Form allgemein zugänglich gemacht werden müssen. Oftmals würden laut BfDI nicht einmal diese Pflichtinformationen ins Netz gestellt.
Auf dem zweitägigen Symposium zur Informationsfreiheit diskutieren Gäste aus Politik, Wissenschaft und Verwaltung in Berlin über aktuelle Fragen der Informationsfreiheit. Dazu gehört eine kürzlich veröffentlichte Gesetzesevaluation, das am 6. Oktober 2012 in Kraft tretende Hamburger Transparenzgesetz genauso wie jüngste Entwicklungen im Bereich des „Open Government Data“.
Weitere Informationen zum Thema:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
2. IFG Symposium
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Deutschland muss, um zu Europa, der OECD, G20 und den BRICS-Staaten aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern (Siehe NIS Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine integere Republik von Transparency Deutschland).
– 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden [N, O] d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://rti-rating.org/results.html). Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
– Mehr als 115 Staaten (http://right2info.org/laws) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als – 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen über Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern.
– Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption ratifiziert hat [Quelle D: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO%5D.