Aktuelles - geschrieben von dp am Freitag, September 13, 2013 21:47 - noch keine Kommentare
Gefahr für Netzneutralität in Europa: Chef der Berliner Senatskanzlei kritisiert Verordnungsentwurf
Der Vorschlag der EU-Kommission sei vorgelegt, nun müssten EU-Parlament und auch die Bundesregierung die Regeln für mehr Netzneutralität auf EU-Ebene schärfen
[datensicherheit.de, 13.09.2013] Der Chef der Senatskanzlei des Landes Berlin, Björn Böhning, kritisiert den von der EU-Kommission am 13. September 2013 vorgestellten Verordnungsentwurf für einen gemeinsamen Telekommunikationsmarkt mit dem Titel „Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down measures to complete the European single market for electronic communications and to achieve a Connected Continent“.
Der Entwurf der EU-Kommission sei vorgelegt, nun müssten EU-Parlament und auch die Bundesregierung die Regeln für mehr Netzneutralität auf EU-Ebene schärfen, fordert Böhning. Das vermeintliche Ziel, den Schutz der Netzneutralität unionsweit gesetzlich zu verankern, werde mit diesem Entwurf jedenfalls verfehlt. Die vorgeschlagenen Regelungen führten zu einer Abkehr von der Netzneutralität, warnt Böhning.
Den Telekommunikationsunternehmen werde größtmögliche Freiheit eingeräumt. So dürften diese gegen Bezahlung Daten im Netz auf einer Überholspur, als sog. „Spezialdienste“, befördern. Finanzkräftige Unternehmen könnten ihre Inhalte somit schneller und bevorzugt zum Nutzer bringen lassen. Böhning kritisiert die Ausrichtung des Verordnungsentwurfes – allein unternehmerische Interessen schienen bei der Ausarbeitung des Entwurfes zentral gewesen zu sein. Da fiele das Interesse des Informationsaustausches und auch die Klarheit der Regeln für mehr Netzneutralität wohl unter den Tisch – dies sei nicht hinzunehmen.
Der Verordnungsentwurf enthält die Einschränkung, dass die Bereitstellung der in Rede stehenden Spezialdienste die allgemeine Qualität des Zugangs zum Internet nicht in wiederholter oder fortgesetzter Weise beeinträchtigen dürften. Diese Einschränkung führe allerdings auch nicht zu einem ausreichenden Schutz der Netzneutralität, denn wann solch eine Beeinträchtigung vorliege, sei noch unklar und müsse voraussichtlich gerichtlich geklärt werden.
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