Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, Mai 8, 2026 0:56 - noch keine Kommentare
Trilog-Verhandlungen: TÜV-Verband bewertet Einigung zum KI-Omnibus ambivalent
Positiv seien Anpassungen wie längere Umsetzungsfristen für den „AI Act“, Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle sowie ein Verbot sexualisierter Deepfakes und sogenannter Nudifier-Anwendungen
[datensicherheit.de, 08.05.2026] Auch der TÜV-Verband erkennt in der Einigung bei den Trilog-Verhandlungen über den „KI-Omnibus“ ein ambivalentes Ergebnis – es gebe Licht und Schatten. Positiv etwa seien Anpassungen wie längere Umsetzungsfristen für den „AI Act“, Meldepflichten für KI-Sicherheitsvorfälle sowie ein Verbot sexualisierter Deepfakes und sogenannter Nudifier-Anwendungen. Der sogenannte Sektor-Exit für Maschinen führe indes zu Rechtsunsicherheit und mehr Bürokratie. Jetzt komme es darauf an, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der „Maschinenverordnung“ sicherzustellen. Die Entwicklung industrieller KI-Standards für den Weltmarkt sei ausgebremst worden.

Abbildung: TÜV-Verband
Der TÜV-Verband moniert den „Sektor-Exit“ für Maschinen im „AI Act“
Maschinen sollen aus direktem Anwendungsbereich der „KI‑Verordnung“ herausfallen
Kritisch sieht der TÜV-Verband, dass Maschinen aus dem direkten Anwendungsbereich des „AI Act“ herausfallen und Sicherheitsvorgaben stattdessen in der nachgeordneten „Maschinenverordnung“ geregelt werden sollen.
- Ziel des „AI Act“ sei es, die Risiken sogenannter Hochrisiko-KI-Systeme in verschiedenen Produktgruppen wie Medizinprodukten, Maschinen oder auch Spielzeug zu minimieren.
„Der ‚Sektor-Exit‘ für Maschinen führt zu einer regulatorischen Fragmentierung mit unterschiedlichen Anforderungen, Verfahren und Fristen. Das Ergebnis ist Rechtsunsicherheit und mehr statt weniger bürokratischer Aufwand für Unternehmen“, warnt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
Auf Grundlage vom „AI Act“ sollen derzeit eigentlich industrielle KI-Standards für den Weltmarkt entwickelt werden
„Der KI-Omnibus hat dem Bürokratieabbau einen ,Bärendienst’ erwiesen. Jetzt kommt es darauf an, ein gleichwertig hohes Schutzniveau in der Maschinenverordnung sicherzustellen!“
- Dies betreffe unter anderem Vorgaben zu Risiko- und Qualitätsmanagement, menschlicher Aufsicht, der Robustheit von KI-Systemen oder der Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle.
Auch aus industriepolitischer Sicht sei dieser „Sektor-Exit“ nicht zielführend: „In Europa werden auf Grundlage des ,AI Acts’ derzeit industrielle KI-Standards für den Weltmarkt entwickelt“, merkt Bühler an.
Verschiebung in „Maschinenverordnung“ droht Entwicklung sektorspezifischer KI-Standards weiter zu verzögern
Er befürchtet: „Die Verschiebung in die ,Maschinenverordnung’ droht die Entwicklung sektorspezifischer KI-Standards weiter zu verzögern, weil die gesetzliche Grundlage derzeit fehlt. Europa verspielt gerade die Chance, bei KI-Standards eine globale Vorreiterrolle einzunehmen.“ Der TÜV-Verband warnt davor, bis zur Anwendung des „AI Act“ weitere Produktgruppen wie Medizinprodukte aus diesem herauszulösen. Andernfalls drohe ein „Flickenteppich an Einzelregelungen“ in zahlreichen sektorspezifischen Rechtsakten.
- Grundsätzliche Kritik übt der TÜV-Verband am „Omnibus“-Verfahren und den „Trilog“-Verhandlungen: „Der horizontal angelegte ,AI Act’ mit seinem risikobasierten Ansatz ist ein über Jahre entwickelter Rechtsakt, an dem sich verschiedenste Interessensgruppen intensiv beteiligt haben“, erläutert Bühler.
Er gibt abschließend zu bedenken: „Es kann nicht sein, dass die grundsätzliche Architektur des Gesetzes in einer ,Nacht-und-Nebel-Aktion’ aufgebrochen wird. Solche fundamentalen Änderungen brauchen Transparenz, Gründlichkeit und eine öffentliche Debatte!“ Damit untergrabe die Politik das Vertrauen in den europäischen Gesetzgebungsprozess.
Weitere Informationen zum Thema:
TÜV VERBAND
Über uns
mfm – future at work,
mfm – Interview: Drei Fragen an Joachim Bühler
WIKIPEDIA
Maschinenverordnung
datensicherheit.de, 08.05.2026
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