Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, November 4, 2020 19:10 - noch keine Kommentare
DAV kritisiert Personenkennzeichen: Bürger sind keine Fahrzeuge
Dr. Helmut Redeker, Vorsitzender des DAV-Ausschusses Informationsrecht, gibt Stellungnahme ab
[datensicherheit.de, 04.11.2020] Rechtsanwalt Dr. Helmut Redeker, Vorsitzender des Ausschusses „Informationsrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hat am 4. November 2020 eine Stellungnahme zum sogenannten Registermodernisierungsgesetz abgegeben – mit diesem möchte der Gesetzgeber demnach die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer einheitlichen Identifikationsnummer für die Bürger machen. Der DAV lehnt dieses Gesetz nach eigenen Angaben „entschieden“ ab.
DAV sieht Gefahr der Kompletterfassung
Dr. Redeker: „Es schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger in allen Aspekten ihres Lebens zu erfassen. Mit der Identifikationsnummer können theoretisch Gesundheitsdaten, Steuerdaten und Informationen zu möglichen Vorstrafen zusammengeführt werden.“ Das Gesetz erlaube eine solche Kompletterfassung zwar nicht, verbiete sie aber auch nicht ausdrücklich.
Recht der Informationellen Selbstbestimmung laut DAV u.a. bedroht
Ein allgemeines Personenkennzeichen gefährde damit nicht nur das Recht der Informationellen Selbstbestimmung. Es könnte auch verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits zwei Mal – mit dem Mikrozensusbeschluss und dem Volkszählungsurteil – deutlich gemacht, dass der Staat seine Bürger nicht zwangsweise in ihrer ganzen Persönlichkeit registrieren und katalogisieren dürfe. „Sobald Persönlichkeitsprofile erstellt werden können, dürfte es auch nur eine Frage der Zeit sein, bis die Sicherheitsbehörden darauf zugreifen“, warnt Dr. Redeker.
DAV empfiehlt z.B. österreichisches Vorbild
Dass ein Personenkennzeichen für die Behörden praktisch sei, rechtfertige all diese Gefahren nicht. Um doppelte Arbeit für die Behörden zu vermeiden, gebe es „mildere Mittel“ – etwa das in Österreich genutzte System kryptographisch sicherer, auf einzelne Lebensbereiche beschränkter bereichsspezifischer Kennzeichen oder andere moderne Identitätsmanagementsysteme. „Warum es trotzdem ein Personenkennzeichen sein soll, hat der Gesetzgeber nicht überzeugend erklärt. Es wirkt, als schiebe er Praktikabilitätserwägungen vor, um heimlich den Weg hin zum ,gläsernen Bürger‘ einzuschlagen.“ Bürger seien aber keine Fahrzeuge – sie sollten nicht mit einem zentralen Kennzeichen erfasst werden.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 03.08.2011
Warnung des Bundesdatenschutzbeauftragten: Steuer-ID droht zum allgemeinen Personenkennzeichen zu werden
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