Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Montag, November 24, 2025 0:34 - noch keine Kommentare
DATENSCHUTZKONFERENZ: 10 Vorschläge zur DSGVO-Verbesserung im Kinderinteresse
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ zum Anlass genommen, Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern vorzulegen
[datensicherheit.de, 24.11.2025] Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat den diesjährigen „Internationalen Tag der Kinderrechte“ am 20. November 2025 zum Anlass genommen, zehn Reformvorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes von Kindern zu unterbreiten. Kinder seien besonders schutzbedürftig – auch im Digitalen Raum. Vielen Kindern, aber auch Erziehungsberechtigten, sei eben nicht bewusst, dass aus ihren Angaben und ihrem Verhalten neue Daten entstünden, welche ihr Selbstbild, ihre sozialen Beziehungen und ihr Weltverständnis entscheidend prägen könnten.

© Annette Koroll
Meike Kamp: Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken
Datenverarbeitung im Fokus, bei der besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder noch nicht ausreichend beachtet wird
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trage der besonderen Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber Kindern bereits in vielen Punkten Rechnung – aber nicht in allen.
- Deshalb hat die DSK nun zehn Vorschläge erarbeitet, um die DSGVO gezielt um Regelungen zum Schutz von Kindern zu ergänzen.
Es gehe vor allem um Datenverarbeitungen, in denen die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern in der Praxis nicht immer ausreichend beachtet werde.
Die DSK schlägt folgende 10 konkreten Änderungen der DSGVO vor:
- Vereinbarkeit eines neuen Verarbeitungszwecks
Wenn die Daten eines Kindes für einen neuen Zweck verwendet werden sollen, soll bei der Prüfung der Schutz von Kinderrechten ebenso stark gewichtet werden wie bei der Ersterhebung der Daten. - Keine Einwilligung in Profiling und Werbezwecke
Werbung auf der Grundlage von Persönlichkeits- oder Nutzerprofilen von Kindern sollte – wie schon im ,Digital Services Act’ und in der ,Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung’ – generell verboten sein. - Keine Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
Kinder sollen, anders als Erwachsene, grundsätzlich keine besonders schützenswerten Daten wie Angaben zu ihrer Gesundheit, Religion oder politischen Meinung freigeben können. - Datenverarbeitung für Präventions- und Beratungsdienste sowie ärztliche Untersuchungen und Heileingriffe
Kinder sollen Beratungs- und Gesundheitsangebote ab einem bestimmten Alter vertraulich nutzen können, ohne dass ihre Eltern automatisch informiert werden. - Widerspruch zur Verarbeitung von Kindesdaten
Beim Widerspruchsrecht soll der Verantwortliche im Sinne der Betroffenen berücksichtigen, dass Daten aus der Kindheit stammen. - Keine Einwilligung in automatisierte Entscheidungen
Kinder sollen nicht Verfahren unterworfen werden, bei denen Entscheidungen vollständig automatisiert getroffen werden. - Datenschutzgerechte Systemgestaltung
Gerade Soziale Netzwerke und andere datengetriebene Plattformen sollen den Schutz von Kindern bereits bei der technischen Gestaltung sicherstellen. - Datenschutzfreundliche Voreinstellung
Voreinstellungen zum Datenschutz, etwa in Sozialen Netzwerken, sollen auch für Kinder verständlich sein und sie konsequent vor Risiken schützen. - Meldung von Datenschutzverletzungen
Bei der Frage, ob eine Datenpanne der Aufsichtsbehörde zu melden ist, sollen auch die Risiken für Kinder berücksichtigt werden. - Datenschutzfolgenabschätzung
Bei Datenschutzfolgenabschätzung sollen die besonderen Risiken und Schutzbedürfnisse von Kindern angemessen berücksichtigt werden.
DSK-Vorschläge sollen bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen
Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) und für 2025 die DSK-Vorsitzende, kommentiert:
- „Mit zehn Vorschlägen will die DSK den Datenschutz junger Menschen gezielt stärken, etwa durch Verbote von personalisierter Werbung oder kindgerechte Voreinstellungen in Sozialen Netzwerken.“
Diese Regelungen würden den bestehenden Schutzrahmen der DSGVO sinnvoll ergänzen und endlich systematisch auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausrichten.
Weitere Informationen zum Thema:
Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Über uns / Die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit / Am 6. Oktober 2022 wurde Meike Kamp zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Seit ihrer Ernennung am 15. November 2022 leitet sie die Behörde.
Di Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025 / Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung
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