Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, Dezember 9, 2016 22:45 - noch keine Kommentare

Neues Bundesdatenschutzgesetz: digitalcourage und Verbraucherzentrale kritisieren Gesetzentwurf

Anpassung des deutschen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung könnte Datenschutzniveau in Deutschland absenken

[datensicherheit.de, 09.12.2016] Der Digitalcourage e.V. empört sich in einer Stellungnahme vom 8. Dezember 2016, dass ihm das Innenministerium „ganze neun (9!) Werktage“ gewährt habe, um eine detaillierte Stellungnahme zum geplanten, neuen Bundesdatenschutzgesetz zu schreiben – mit der Begründung: „Für die kurze Frist bitte ich um Nachsicht. Sie ist der besonderen Komplexität und Eilbedürftigkeit des Vorhabens geschuldet.“

Ohne ernsthafte Beteiligung von Datenschützern und der Zivilgesellschaft

Seit einem Jahr befasst sich das Innenministerium demnach mit einem Gesetz, welches den deutschen Datenschutz der europäischen Datenschutzreform anpassen soll. „Leider ohne ernsthafte Beteiligung von Datenschützern und der Zivilgesellschaft“, so der Digitalcourage e.V.
Nicht einmal das Justiz- und Verbraucherministerium seien eingebunden, dafür aber „ganz offenbar die Interessenvertreter der großen Datensammel-Konzerne“.

Heftige Kritik an Absenkung des Datenschutzniveaus

So jedenfalls sieht das vorläufige Ergebnis nach Angaben des Digitalcourage e.V. aus:

  • Die Zweckbindung von gesammelten Daten werde willkürlich aufgeweicht.
  • Auskunfts- und Löschrechte für Bürger würden eingeschränkt.
  • Weniger Datenschutzkontrolle im medizischen Bereich.
  • Die Datenschutzbehörden sollten weniger Kontrollrechte erhalten.

Kommentar: „Offenbar will die Bundesregierung den Datenschutz in Deutschland auf Minimalniveau eindampfen und das entsprechende Gesetz im Eilverfahren noch vor der Bundestagswahl durchbringen.“
Digitalcourage werde sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass dieser Gesetzentwurf so nicht verabschiedet wird, „sondern wir einen wirksamen Datenschutz bekommen“.

Gesetzentwurf auch aus Verbrauchersicht „größtenteils inakzeptabel“

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) betont, dass das Datenschutz-Niveau nicht abgesenkt werden dürfe, und kritisiert den Gesetzentwurf zur Anpassung des deutschen Rechts an die Datenschutz-Grundverordnung.
Der vorliegende Gesetzentwurf sei aus Verbrauchersicht „größtenteils inakzeptabel“. Verbraucher dürften in Deutschland nicht schlechter gestellt sein als in anderen EU-Mitgliedsstaaten, so der vzbv und fordert, das derzeitige Datenschutz-Niveau in Deutschland mindestens zu erhalten.
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Verbraucher in Deutschland künftig datenschutzrechtlich deutlich schlechter gestellt als Verbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten“, kritisiert vzbv-Vorstand Klaus Müller.

Weitere Informationen zum Thema:

digitalcourage
Rettet den Datenschutz in Deutschland!

verbraucherzentrale Bundesverband, 06.12.2016
KEINE ABSENKUNG DES DATEN-SCHUTZNIVEAUS BEI DER ANPASSUNG DES RECHTSRAHMENS AN DIE DSGVO / Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. zum Entwurf eines Datenschutz-Anpassungs- und – Umsetzungsgesetzes EU – DSAnpUG-EU

datensicherheit.de, 01.08.2016
BDSG-Nachfolgegesetz: Entwurf ab August 2016 erwartet

datensicherheit.de, 23.04.2016
BigBrotherAwards 2016 an fünf Preisträger verliehen



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