Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, März 2, 2017 18:56 - noch keine Kommentare

Videoüberwachung: Grenzen der Zulässigkeit und Beaufsichtigung

Bundesdatenschutzbeauftragte gibt neue Infoblätter „Datenschutz kompakt“ heraus

[datensicherheit.de, 02.03.2017] Die Videoüberwachung im Öffentlichen Raum wird angesichts der angespannten Sicherheitslage kontrovers diskutiert. Das Parlament berät dazu aktuell einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Über den komplexen rechtlichen Hintergrund der Videoüberwachung informiert nun ein zweiteiliges Infoblatt aus der Reihe „Datenschutz kompakt“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

Videoüberwachung durch Behörden und Unternehmen

Der erste Teil von „Datenschutz kompakt“ erläutert laut BfDI unter anderem, wann Behörden des Bundes, eines Landes, einer Kommune oder private Unternehmen die Videoüberwachung nutzen dürfen und welche Datenschutzbehörden diese Anlagen kontrollieren.

Videoüberwachung durch Polizei und Sicherheitsbehörden

Der zweite Teil der Publikation soll darlegen, wie die Videoüberwachung durch Polizei und Sicherheitsbehörden eingesetzt werden kann. Auch würden die rechtlichen Voraussetzungen für die automatische Gesichtserkennung sowie den Einsatz von Dashcams, Bodycams und der Öffentlichkeitsfahndung beschrieben werden.

Weitere Informationen zum Thema:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 01.03.2017
Teil 1: Die Videoüberwachung im Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 01.03.2017
Teil 2: Einsatz der Videoüberwachung durch Polizeibehörden

datensicherheit.de, 08.04.2016
Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in Hannovers ÖPNV umstritten

datensicherheit.de, 11.12.2014
Stärkung des Datenschutzes: HmbBfDI begrüßt EuGH-Urteil zur Videoüberwachung



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